Was bedeutet "Fahrerlaubnisbewerber"?

3 Antworten

Erklärung zum Begriff Erteilung der Fahrerlaubnis

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 StVO bedarf es zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr einer behördlichen Erlaubnis.

Um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, bedarf es folgender Voraussetzungen:

  • der Fahrerlaubnisbewerber hat einen inländischen Wohnsitz
  • der Fahrerlaubnisbewerber besitzt das notwendige Mindestalter
  • der Fahrerlaubnisbewerber verfügt über die Befähigung sowie die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen
  • der Farerlaubnisbewerber beherrscht die Grundzüge der Ersten Hilfe 
  • der Fahrerlaubnisbewerber ist zum Führen von Kraftfharzeugen durch einen Fahlerer ausgebildet worden
  • der Fahrerlaubnisbewerber besitzt keinen weiteren EU-Führerschein

Der Antrag auf die Erteilung ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen

Der, der den Führerschein machen will..

Der Fahrschüler..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

GanMar  03.08.2018, 16:31

Genau. Der bewirbt sich nämlich um eine Fahrerlaubnis.

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