Was bedeutet "Fahrerlaubnisbewerber"?
3 Antworten
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 StVO bedarf es zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr einer behördlichen Erlaubnis.
Um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, bedarf es folgender Voraussetzungen:
- der Fahrerlaubnisbewerber hat einen inländischen Wohnsitz
- der Fahrerlaubnisbewerber besitzt das notwendige Mindestalter
- der Fahrerlaubnisbewerber verfügt über die Befähigung sowie die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen
- der Farerlaubnisbewerber beherrscht die Grundzüge der Ersten Hilfe
- der Fahrerlaubnisbewerber ist zum Führen von Kraftfharzeugen durch einen Fahlerer ausgebildet worden
- der Fahrerlaubnisbewerber besitzt keinen weiteren EU-Führerschein
Der Antrag auf die Erteilung ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen
Fahrschüler
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Der, der den Führerschein machen will..
Der Fahrschüler..
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule