Was bedeutet eine Vertragliche "zustimmungsfiktion"?

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Hallo Skinny1200!

Eine Zustimmungsfiktion ist z.B. eine Klausel "in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die eine Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen fingieren, falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist dagegen widerspricht..."

("Fiktion" ist das Substantiv zu "fingieren", und das heißt in diesem Zusammenhang: So tun, als ob der Kunde zugestimmt hätte, obwohl er es nicht aktiv getan hat, sondern lediglich nicht widersprochen hat.)

Daran muß sich jetzt etwas ändern in den AGB :

BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 2620)

Hier ist der ganze Text, der es erklärt:

https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/zustimmungsfiktion-bei-agb-anderungen---bgh-urteil

LG

gufrastella