Was bedeutet der Artikel 34 der Kongoakte von 1885?

1 Antwort

26.Februar 1885 Artikel 34f

Die Kongoakte hatte die Signaturmächte (unterzeichnender Staat) anerkannt, in den von ihnen an den Küsten des afrikanischen Kontinents besetzten Gebieten das Vorhandensein einer Obrigkeit zu sichern, welche ausreichte, die erworbenen Rechte zu schützen. Die Verpflichtung wurde anerkannt, bei Übernahme einer anderen "Schutzherrschaft" oder anderen Aneignung, den Signatarmächten dies anzuzeigen, um diese in den Stand zu setzen ggf. Reklamationen geltend zu machen. Damit hast Du recht und gibst einen aus.

Liebe Grüße 


rhfmonster 
Beitragsersteller
 09.06.2016, 11:40

Die Verpflichtung zur Sicherung einer Obrigkeit steht bei meiner "Akte" in Artikel 35. Heisst der Artikel 34(f), dass man, falls man einen Küstenabschnitt will, die Akteunterzeichnen muss?

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