Was bedeutet blaue Konzession für den Bezirksgüterverkehr?

3 Antworten

das war FRÜHER mal eine konzession, die es dem inhaber ermöglichte, güterkraftverkehr im umkreis von 150 (einhundertundfünfzig) kilometern um seinen eingetragenen standort zu betreiben. ob es diese regelung JETZT noch gibt, weiß ich leider nicht. das teil war also ein mittelding zwischen der roten konzession (allgem. güterfernverkehr) und der nahverkehrsgenehmigung (ein weißer zettel) die den güterverkehr im umkreis von 50 kilometern erlaubte.

Richtig. Die blaue Konzession gilt im Umkreis von 150 km um den Standort.

Man kann als Standort die richtige Adresse wählen oder im Umkreis von 30 km einen sog. angenommenen Standort. Zu jedem Standort gibt es dann Listen, welche Gemeinden und Bereiche noch reinfallen und welche nicht. Informationen kann man hier von der BAG erhalten.