Warum werden Trainer im Fußball beurlaubt und nicht gekündigt?

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Dies hängt vor allem mit der Vertragsgestaltung und arbeitsrechtlichen Vorschriften/Gesetzen zusammen, und wird nicht nur bei Trainern von Fussballvereinen so gehandhabt.

Es ist auch in dr Wirtschaft Gang und Gäbe jemanden bei voller Gehaltszahlung freizustellen.

Gerade bei zeitlich befristeten Verträgen ist eine Freistellung für den Rest einer Vertragslaufzeit oftmals günstiger als ein Prozess vor einem Arbeitsgericht.

Darüber hinaus ist eine Kündigung auch nur bei betrieblichen Gründen (mit Auflagen) oder aus Wichtigem Grund möglich.

Die Erfolglosigkeit oder der Misserfolg einer Fussballmannschaft ist aber
kein Kündigungsgrund im Sinne des Arbeitsrechts.

Übrigens werden derartige Fälle für Führungskräfte -also auch Trainer- bereits oft bei Vertragsabschluss schon vereinbart, sodaß über das Arbeitsrecht hinaus auch eventuelle Zivilrechtliche ansprüche geregelt werden.

Weitgehend unbekannt ist, das prinzipiell jeder mit seinem Arbeitgeber derartige Klauseln aushandeln darf, so lange sie nicht gegen geltende Gesetze Tarif- bzw.Betriebsvereinbarungen verstoßen.

Das sich ein potentieller Arbeitgeber bei einem Arbneitsvertrag mit einem Buchhalter, Elektriker o.Ä darauf nicht einlässt steht dann wieder auf einem anderem Blatt.

Das ist ganz einfach. Ein Fussballverein (wie jeder Sportverein) im Profibereich trennt sich in der Regel von seinem Trainer wei der gewünschte Erfolg nicht eingetreten ist. Eine Kündigung wäre lediglich rechtskonform wenn sich der Trainer schwere Fehler erlaubt hätte, wie in jeder anderen Arbeit auch. Sprich wenn der Trainer nicht zur Arbeit erscheint, seine Arbeit vernachlässigt oder sonstiges Fehlverhalten. Reine Erfolgslosigkeit bzw. das Nichterreichen sportlicher Ziele rechtfertigt keine Kündigung. 

Ein Arbeiter kann auch nicht entlassen werden, weil beispielsweise das Unternehmen nicht den erhofften Gewinn in einem Quartal erreicht hat. 

Deshalb bei Fussballtrainer die Beurlaubung. Der Vertrag läuft grundsätzlich weiter, der Trainer bezieht weiterhin Gehalt usw. In der Regel einigt man sich aber auf eine Abfindung. Sprich der Verein kauft sich aus dem Vertrag heraus. Das hat den Vorteil dass dies für den Verein billiger ist und der Traier dann wieder vertraglos ist und gegebenenfalls andere Jobangebote annehmen kann. Sprich es ist für beide Parteien vorteilhaft. 

Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.

Befristete Verträge sehen die ordentliche Kündigung oft nicht vor, bzw. die Berater der Trainer handeln hohe Abfindungen aus bei Abschluss des Vertrages, für den Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Arbeitgeber.

Dann wäre es fraglich ob Erfolglosigkeit alleine schon eine Kündigung rechtfertigen würde, die vor einem Arbeitsgericht bestand hätte.

Es gab schon mehrere Urteile der Arbeitsgerichte, die den Tenor vertreten, dass Profifußballer eben nicht einfach gewöhnlichen Angestellten gleichgestellt sind (Ballack-Klausel, Müller ./. Mainz 05, etc.).

Für manche Vereine wäre das Weiterzahlen des Gehalts wohl billiger als eine evtl. Abfindung, oder gar ein Rechtsstreit.

Guten Tag,

der Vertrag mit dem jeweiligen Trainer kann nicht einseitig vom Vereingekündigt werden, "nur" weil der Erfogl ausbleibt.

Es steht dem Verein jedoch frei, den Trainer unter Fortzahlung des vertraglich garantierten Gehalts zu beurlauben, wenn er dessen vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, somit darauf verzichtet und einen anderen Trainer mit der taktischen Ausrichtung der Mannschaft beauftragt.

Insofern will ein Trainerwechsel stets gut überlegt sein.

Eine Beurlaubung ist eine Freistellung von der Tätigkeit.Dies ist verschuldensunabhängig möglich.Eine Kündigung ist nur bei grobem ,persönlichen Fehlverhalten,oder beharrlichen Vertragsverstößen möglich.Ein sportlicher Mißerfolg einer Fußballmannschaft ist nur selten durch ein klares und alleiniges Versagen des Trainers begründet.Beste Grüße