Hallo, habe mehrere Fragen zur KLR.
Erste, unten die Bilder als Beispiele: Wenn Abschreibung, Zinsaufwendungen ect, also korrekturbedürftige Aufwendungen ohne Abschlussangaben gibt, also nur bilanzmäßige und keine kalkulatorischen Abschreibung, kommen die Abschreibungen dann zu Aufw. bei kostenrechn. Korrekturen, oder hinten hin bei Kosten ? Denn hier ist das ja bei beiden unterschiedlich. Bei dem ersten Bild stehen die Abschreibungen bei der Abgrenzungsrechnung, obwohl es keine kalk Abschreibungen gibt, ich habe die nämlich immer nur dann dahin gepackt, und ansonsten bei Kosten.
Und, wie ich das auch schon unterschiedlich gesehen habe; sind Verluste aus Schadensfällen betrieblich oder neutral, und wie habe ich das aufzuschreiben, wenn es noch Kalk . Wagnisse in den Abschlussangaben gibt?
Danke schonmal