Warum sind Richter keine Beamte?

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weil sie nach Art. 97 Grundgesetz unabhängig sind und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht weisungsgebunden wie Beamte und ihre Entscheidungen können nur durch ein anderes Gericht aufgehoben bzw. geändert werden. Sie haben zB was das verwaltungsmäßige anbelangt, keine Dienstzeit dh sie können kommen und gehen wann sie wollen (hilft ihnen allerdings nicht viel, da die Arbeit trotzdem erledigt werden muss und die Arbeitszeit bei Sitzungen oft die "normale" Arbeitszeit der übrigen Bediensteten überschreitet). Staatsanwälte dagegen haben keinen dem Richter entsprechenden Status, sie sind ihrem Vorgesetzten Weisungsgebunden und können zB versetzt werden.

Weil sie nach dem Grundgesetz weisungsunabhängig sind, und bei Beamten ist die Weisungsgebundenheit ja der Sinn des Status.

Weil Beamte weisungsgebunden sind, ein Richter ist bei seiner Entscheidung dagegen nur an das Gesetz gebunden, nicht an Weisungen von Vorgesetzten.