Warum muss ich für meine IHK-Abschlussprüfung zahlen obwohl es gegen das Gesetz ist?
Hallo, ich mache eine schulische Ausbildung als Mediengestalter (Bild & Ton) in einer Privatschule, die staatlich anerkannt ist und dessen Abschlussprüfung durch die IHK erfolgt. Ich habe vor 1 Monat meine Abschlussprüfung absolviert und nun eine Rechnung von IHK für meine Prüfung in Höhe von 320€ erhalten.
Ich habe bereits meine Schule kontaktiert, und mir wurde erklärt, dass ich für diese Kosten aufkommen muss, da es zu Beginn in meinem Vertrag für die Ausbildung so geregelt gewesen sei. Zitat "Die Gebühren für die Abschlussprüfung ist nicht in den Gebühren für die Ausbildung enthalten" (Vertrag). Es stand aber nicht explizit im Vertrag, dass ich selbst die Prüfung zahlen muss.
Ich habe auch hier aus dem BBiG ein Gesetz für die Abschlussprüfung gefunden, wo in Absatz (4) steht, dass die Abschlussprüfung für Auszubildende gebührenfrei ist.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir irgendwie weiterhelfen? Warum muss ich trotzdem für meine Abschlussprüfung zahlen? Oder gibt es doch eine Lücke im Vertrag und ich kann die Kosten zurückfordern?
Hier ist der Link zum Gesetz: § 37 BBiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
1 Antwort
"Die Gebühren für die Abschlussprüfung ist nicht in den Gebühren für die Ausbildung enthalten" (Vertrag).
und
Es stand aber nicht explizit im Vertrag, dass ich selbst die Prüfung zahlen muss.
widersprechen sich doch. Da solltest du den Vertrag - den wir hier nicht kennen! - nochmal aufmerksam lesen. Entweder steht es darin oder es steht nicht darin.
Allerdings solltest du zum Vertrag gehörende weitere Unterlagen ebenfalls lesen!
dass die Abschlussprüfung für Auszubildende gebührenfrei ist.
Das ist falsch. Auf die Abschlussprüfungen sind sehr wohl Gebühren fällig. Bei Azubis in einer dualen Ausbildung übernimmt das nur der Ausbildungsbetrieb. Hast du keinen Ausbildungsbetrieb (die Schule ist das nicht!) zahlst du die Gebühren selbst.
Hi Xandros! Erstmal danke für deine Antwort. Also im Vertrag steht wirklich nur das zur Prüfung: '
" Die Prüfungsgebühr für die Externenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie weitere Prüfungsgebühren für zusätzliche externe Zertifikate sind nicht in den Ausbildungsgebühren enthalten."