Darf ich an meiner Abschlussprüfung teilnehmen?
Ich komme aus Baden-Württemberg und lerne Industriemechaniker. Ich habe jetzt meine AP Teil 2.
Ich habe jetzt meine Schriftlichen Abschlussprüfungen in der Berfusschule. Mein Meister meinte wenn ich diese nicht bestehe darf ich an der IHK Prüfung nicht teilnehmen und habe meine Ausbildung nicht bestanden und muss verlängern. In der Schule meinten sie aber wenn ich den Schriftlichen Teil nicht bestehe bekomme ich halt nur ein Abgangszeugnis, kann aber mein Berufusabschluss trotzdem machen.
Meine Frage ist dürfte ich trotzdem an der IHK Prüfung teilnehmen oder hat mein Meister das Recht zu sagen ich muss meine Ausbildung verlängern und damit mir die Prüfung verweigern?
2 Antworten
Wenn es eine schulische Abschlussprüfung gibt ist diese regelmäßig unabhängig von der Kammerprüfung. Das bedeutet insbesondere, dass das Bestehen/Nichtbestehen der schulischen Prüfung keinen Einfluss auf das Bestehen der Kammerprüfung hat.
Darf mein Ausbilder trotzdem sagen das ich die Ausbildung verlängern muss und mir verweigern an der Prüfung teilzunehmen?
Du solltest dich in diesem speziellen Fall weil an die Industrie und Handelskammer wenden.