Warum ist Exhibitionismus eigentlich nur für Männer juristisch eine Straftat aber nicht für Frauen?

2 Antworten

Für Exhibitionismus können gemäß § 183 StGB nur Männer eine strafbare Handlung vollziehen. Dies ist der einzige Straftatbestand im deutschen Recht, der diese geschlechterspezifische Differenzierung innehat.

Grund für die Beschränkung auf Männer war laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien. Exhibitionismus einer Frau bzw. einer diversen oder geschlechtslosen Person kann nach § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber schon viele Erfahrungen gemacht in alle Richtungen

Miniaturwelt  25.06.2024, 14:33

Was ja eine ziemlich schlechte Begründung ist.

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TheMordred  25.06.2024, 14:37
@Miniaturwelt

Die Begründung ist hier zu finden wegen dem Gesetzgebungsmaterialien.

Fischer: Strafgesetzbuch. 61. Auflage. 2014, § 183 Rn. 4 unter Verweis auf die Protokolle des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform, 6. Wahlperiode, S. 900

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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

Hier wird die Frau auch erwähnt.


TheMordred  25.06.2024, 15:39

Das ist nur bedingt richtig, weil damit nicht direkt der Exhibitionismus im öffentlichen Raum gemeint ist, sondern nur im Zusammenhang mit § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1, also das erregen von Schutzbefohlenen, z. B. die Lehrerin macht sich mit der Absicht die Schüler zu erregen nackig. Das liegt daran, dass Lehrer m und w sein können. Im öffentlichen Raum wie auf der Straße ist Exhibitionismus der Frau nicht möglich. Daher steht am Anfang "Ein Mann". Die Frau wird nur mit Bezug auf einen anderen Paragrafen erwähnt, Ziehe dein Link.

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