Warnhinweis für Bienenstöcke?
Ich wurde im Dorf angesprochen, daß ich einen Warnhinweis am Zaun anbringen müsste da ich Bienenstöcke habe. Die Dame macht sich Sorgen um den nächsten Sommer da ihre KInder auf dem Schulweg bei uns vorbeikommen. Ich bin natürlich freundlich geblieben, es sind Bienen keine Hornissen. Aber die Dame sprach von Allergien bei den Kindern und daß ich zumindest vor den Bienen warnen müßte. So ein Schild habe ich grade gefunden https://www.bienen-voigt.de/imkereibedarf/schild-bienenstand Persönlich finde ich es übertrieben, weiß jemand ob es da ein Gesetz gibt ?
5 Antworten
Ob es hier ein Gesetz gibt, kann ich Dir konkret nicht sagen. Doch im Zweifel bist Du als Tierhalter für Dein Bienenvolk verantwortlich. Ein Bauer trägt ja auch Verantwortung für seine Milchkühe. Brechen diese also von der Weide aus und verursachen einen Verkehrsunfall, bekommt der Bauer ein Problem. Genauso könnte es (zumindest rein theoretisch!) mit Deinen Bienenvölkern sein. Ein Hinweisschild (und eventuell eine Tierhaftpflichtversicherung) sollte daher ein überlegenswerter Gedanke sein.
Der Fragesteller schreibt, dass im Bereich des Bienenstockes Schulkinder einen Weg zur Schule nutzen. Was passiert, wenn (aus welchem Grunde auch immer) das Bienenvolk gestört wird und sich aggressiv verhält? Kommt es hier zu Vorfällen, hat der Halter möglicherweise ein Problem. Ich spreche hier aus der Praxis und nicht aus der Theorie!
Also bitte erst den Beitrag genau lesen und dann kommentieren!
Weshalb sollten sich die Bienen wegen ein paar Leuten gestört fühlen, die in 10 Metern Entfernung vorbei laufen? Selbst wenn jeman gestochen werden würde, wie will der Gestochene nachweisen, wer der Eigentümer der Biene ist? Es könnte ja auch eine Biene aus einem mehrere Kilometer entfernten Bienenstock gewesen sein, der einem anderen Imker gehört. Die Beweisführung wäre hier sehr schwierig.
Du solltest es im Rahmen einer friedvollen Nachbarschaft anbringen. Denn sollte ein Kind gestochen werden hast Du viele Feinde im Dorf.
Ein spezielles Gesetz, wonach Du verpflichtet bist, vor den Bienen zu warnen, gibt es nicht. Allerdings greift hier das BGB, wonach Du im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen musst, dass von Deinem Grundstück nicht unzumutbare Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Anstelle eines Warnschildes könntest Du die Bienen z.B. so aufstellen, dass das Einflugloch der Kästen nicht direkt neben dem Weg ist oder eine Holzwand anbringst, damit die Einflugschneise nicht direkt über dem Weg führt. Wenn direkt am Weg kein besonders starker Bienenflug feststellbar ist, wäre ein Warnschild nicht nötig. Ansonsten schliesse ich mich den Ausführungen von meinem Imkerkollegen an. Mit einem aufklärenden Gespräch lassen sich viele unbegründete Ängste beseitigen.
Übertrieben, aber ein politisches und gesellschaftliches Statement das auf die Wichtigkeit der Bienen aufmerksam macht.
du bist doch siche im imkerverein besprehe es dort, wie man öfenlichkeit arbeit machen kann, man könnte ja mal einen fachmann dazu was sagen lassen?
nicht alles was brummt sticht ohne grund.
Der Vergleich mit den Kühen hinkt, denn Bienen lassen sich nicht einsperren. Bienen pflegen in einem Radius von mehreren Kilometern um ihren Stock herum zu fliegen. Wie soll der Gestochene beweisen können, wessen Biene die Übeltäterin war? In welchem Radius um den Bienenstock sollte das Warnschild stehen? 5km? 4km? ....