Wann muss ich nachschreiben (Studium)?
Ich habe im letzten Semester, im 1., das studieren ziemlich falsch eingeschätzt und ein paar Klausuren durchgefallen und nicht mitgeschrieben.
Meine frage ist, muss ich diese jetzt im 2. Semester schreiben, oder kann ich sie theoretisch auch ganz am Ende schreiben, also nach dem 6. Semester?
2 Antworten
Da musst du wirklich in die für dich geltende Studien- und Prüfungsordnung schauen. Es wäre wirklich blöd, wenn darin eine Vorschrift geschrieben stünde, die du dann aus Unwissenheit nicht einhältst und deshalb exmatrikuliert wirst.
Bei mir gab es im Bachelor die Regelung, dass alle Prüfungen der ersten beiden Regelsemester innerhalb der ersten 4 Semester Studienzeit bestanden werden müssen. Aber eine Prüfung aus dem 3. Semester konnte man theoretisch auch erst im 9. Semester nachholen.
Im Master habe ich die Regelung, dass ich innerhalb von 2 Semestern wiederholen muss.
Dann frage (schriftlich! E-Mail sicher speichern!) im Prüfungsamt nach.
Meine frage ist, muss ich diese jetzt im 2. Semester schreiben, oder kann ich sie theoretisch auch ganz am Ende schreiben, also nach dem 6. Semester?
Lies deine Prüfungsordnung, da steht das drin.
In meiner stand z.B. drin, dass die Wiederholungsprüfung nach spätestens zwei Semestern geschrieben sein musste
Da steht nur wie lange Prüfungen dauern, schriftlich und mündlich.
Da steht nur wie lange Prüfungen dauern, schriftlich und mündlich.
In der gesamten PO ist kein Hinweis dazu? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Sonst halt mal beim Prüfungsamt fragen, aber normalerweise gibt es für Wiederholungsprüfungen eben zeitliche Rahmen, bis wann diese abgeschlossen sein müssen
Aber wie können manche dann 15 Semester oder mehr studieren?
Aber wie können manche dann 15 Semester oder mehr studieren?
Sofern das eben noch in die Maximalstudienzeit fällt und die PO es zulässt: Indem Prüfungen im Erstversuch eben erst in späteren Semestern geschrieben werden
Du hattest geschrieben Wiederholungsprüfung. Und wie sieht es aus wenn ich gar nicht mitgeschrieben habe?
Und wie sieht es aus wenn ich gar nicht mitgeschrieben habe?
Auch da kommt es stark auf die Hochschule und die Prüfungsordnung an - und die Umstände.
Warst du angemeldet und bist einfach nicht gekommen, hast du dich fristgerecht abgemeldet, und vieles mehr.
Je nach Umständen ist es egal oder es zählt auch als Fehlversuch und muss nachgeschrieben werden. Oder es gibt für diverse Fächer eine Begrenzung, dass du sie bis zu Semester x gehört haben musst usw.
Das lässt sich von unserem Standpunkt mit deinen Informationen nicht beantworten. Geh zur Studienberatung oder zum Prüfungsamt und frag nach, wenn du selbst nicht in der Lage bist, die Informationen zu bekommen
In der Prüfungsordnung steht nur die Länge von Klausuren von mündlichen und schriftlichen und sowas. Das ist alles zu dem Thema Klausuren da