Wann kommt der Grundbucheintrag?

2 Antworten

Wann kommt der Grundbucheintrag?

Das liegt alleine in der Hand des Amtsgerichts. Wie stark dein Amtsgericht ausgelastet ist, kann hier niemand sagen.

Notarkosten sowie Grunderwerbssteuer wurde bezahlt.

Ich frage mich gerade, wieso ihr Grunderwerbsteuer bezahlt habt. Vorgänge, die unter die Schenkungssteuer fallen, sind insoweit von der Grunderwerbsteuer grundsätzlich ausgenommen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Nur insoweit hier Auflagen für die Schenkung existiert fällt Grunderwerbsteuer an, wenn diese Auflagen von der Schenkungssteuer befreit sind.

Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

Und liegt die Schenkungssteuererklärung vor. Da man in dieser die Kosten des Grundbucheintrags angeben kann, dieser aber anscheinend noch nicht gemacht wurde fragen wir uns ob erst der Grundbucheintrag kommt oder wir erst die Schenkungssteuer abführen müssen.

Ob die Bearbeitung der Schenkungssteuer Erklärung oder die Eintragung des Grundbuches eher geschieht, kann niemand vorher sagen.

Wenn der Schenkungsteuerbescheid zuerst kommt und bezahlt wird, kann dieser dann nach der Eintragung ins Grundbuch gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden und ihr bekommt dann die zuviel gezahlte Steuer wieder erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Sind die "Kosten" des Eintrages bereits entstanden und gezahlt, oder nicht?

Wenn ja, verstehe ich nicht, warum man diese nicht einträgt?!