Wann habe ich feierabend?

2 Antworten

wenn du um 6.00 Uhr anfängst und 30 Minuten Pause hast, dann geht deine Arbeitszeit bis 14.00 Uhr , da du aber jeden Woche 2,5 Stunden mehr arbeiten musst durch die Zulage, sind das bei 5 Arbeitstagen täglich 30 Minuten, somit endet deine Arbeitszeit um 14.30 Uhr, wenn du bist 15.00 Uhr arbeitest, dann hast du schon eine halbe Überstunde


Familiengerd  02.09.2024, 21:20
da du aber jeden Woche 2,5 Stunden mehr arbeiten musst

Dieses allgemeine "Muss" gibt es nicht.

Hier müssen die pauschal abgegoltenen Überstunden nur geleistet werden, wenn sie vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen angeordnet wurden.

Schubert610  02.09.2024, 21:38
@Familiengerd
 Mit der außertariflichen Zulage sind 2,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche abgegolten."

somit werden die 2.5 Stunden wöchentlich gefordert, und der FS hat diesen Vertrag unterschrieben.

Familiengerd  03.09.2024, 08:38
@Schubert610
somit werden die 2.5 Stunden wöchentlich gefordert

Nein.

und der FS hat diesen Vertrag unterschrieben.

Der Vertrag verlangt aber nicht die dauerhafte Leistung dieser Überstunden!

Diese Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung von 2,5 Überstunden bedeutet, dass diese Überstunden - wenn sie denn geleistet werden - nicht zusätzlich entgolten werden.

Sie bedeutet selbstverständlich nicht, dass der Arbeitnehmer regelmäßig diese Überstunden leisten muss, sondern nur dann, wenn sie notwendigerweise (!) vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Ansonsten wäre diese Vereinbarung völlig überflüssig, weil dann gleich eine Arbeitszeit von 40 statt 37,5 Stunden bei gleichem Entgelt hätte vereinbart werden können.

Schubert610  03.09.2024, 10:08
@Familiengerd

Ich denke du täuscht dich da.
Ich habe dem FS noch Fragen dazu gestellt, weil ich kenne es anders.


Meine Frau bekommt jeden Monat eine hohe dreistellige übertarifliche Zulage, dafür muss sie statt 37,5 Std. aber jede Woche 45 Stunden arbeiten

Familiengerd  03.09.2024, 10:30
@Schubert610
Ich denke du täuscht dich da.

Definitiv: Nein!

Meine Frau bekommt [...].

Ich kenne die arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht, also kann ich nichts dazu sagen.

Zunächst aber hört sich das danach an: 37,5 Stunden für X €, 45 Stunden für X € + Zulagen.

Das hat mit dem Fragefall auch überhaupt nichts zu tun, denn Deine Frau leistet damut keine unbezahlten (Über-)Stunden - sie arbeitet einfach nur länger für mehr Geld.

Schubert610  03.09.2024, 10:50
@Familiengerd

Natürlich hat das was mit der Frage zu tun
Der FS bekommt auch für die 2,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche eine außertariflichen Zulage 

Familiengerd  03.09.2024, 12:51
@Schubert610

Nein.

Der Fragesteller bekommt die außertarifliche Zulage so oder so, auch wenn er nur 37,5 Stunden arbeitet.

Muss er aber auf Anordnung des Arbeitgebers bei betrieblicher Notwendigkeit Überstunden leisten (und nur dann ist er auch dazu verpflichtet), dann sind die ersten 2,5 Überstunden mit dem gezahlten Entgelt (einschließlich der Zulage) bereits abgegolten, er bekommt diese ersten 2,5 Stunden also nicht zusätzlich bezahlt.

Beim Fragesteller handelt es sich um eine (in diesem Zeitrahmen erlaubte) Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Entgelt.

Bei Deiner Frau ist das, wie Du es beschreibst, anders.

Hier gibt es eine solche pauschale Überstundenabgeltung mit dem vereinbarten Entgelt nicht: sie arbeitet entweder 37,5 Stunden für ihr normales Entgelt oder 45 Stunden für dieses Entgelt zuzüglich Zulage; wenn sie 7,5 Stunden mehr arbeitet, bekommt sie diese also zusätzlich durch die "hohe dreistellige übertarifliche Zulage" bezahlt.

Schubert610  03.09.2024, 13:31
@Familiengerd

Ich frage mich woher du das wissen willst, sag nicht das du Experte für Arbeitsrecht bist, das kann ich auf meinen Profil auch einstellen.
auch du kennst den Arbeitsvertrag nicht und daher gehe ich davon aus das die übertarifliche jeden Monat gezahlt wird und der FS diese Stunden leisten muß.
Ich warte ja immer noch auf die Antworten vom FS von meiner Nachfrage, ich weiß nur das meine Frau diese 7,5 Stunden leisten muß, das ist keine Freiwilligkeit und keine "kann Bestimmung".
Daher geh ich beim FS von gleichen Passus im Arbeitsvertrag aus.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du machst hier so hättest du den Vertrag gelesen, ich laß mich gern eines besseren Belehren, aber nur mit Fakten und nicht mit Vermutungen.

Familiengerd  03.09.2024, 19:59
@Schubert610
sag nicht das du Experte für Arbeitsrecht bist, das kann ich auf meinen Profil auch einstellen

Das ist nichts, was ist selbst "einstelle" oder einstellen kann. Ich beschäftige mich allerdings schon seit vielen Jahren mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Nein, ich kenne den Arbeitsvertrag nicht und kann dabei nur von dem ausgehen, was hier mitgeteilt wird (und absolut nicht außergewöhnliche ist) - und das besagt ganz logisch:

Der Fragesteller erhält eine außertarifliche Zulage. Leistet er Überstunden, werden die ersten 2,5 Stunden nicht zusätzlich entgolten, sondern sind mit der übertariflichen Zulage zum ansonsten vereinbarten Entgelt bereits pauschal abgegolten. Weitere Überstunden werden zusätzlich bezahlt - das bewegt sich hier im Rahmen von rechtlich erlaubten Vereinbarungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden.

Bei Deiner Frau ist das anders und hat mit solchen Pauschalabgeltungen nichts zu tun: sie erhält die übertariflichen Zulagen nur, wenn die 45 statt 37,5 Stunden arbeitet - das hat mit zusätzlichen Überstunden und einer Pauschalabgeltungen gar nichts zu tun.

Ich kann nicht nachvollziehen, was bei diesen logischen Erklärungen für Dich nicht nachvollziehbar ist.

Familiengerd  03.09.2024, 20:08
@Familiengerd

Nachtrag zu Deiner Nachfrage zur Frage:

Mußt du diese Stunden jeden Woche leisten?

Es gibt keine Mehrarbeit/Überstunden, die jede Woche geleistet werden muss/müssen.

Sie fallen nur dann an, wenn ein Arbeitnehmer sich vertraglich zu ihrer Leistung verpflichtet hat und sie bei dringender betrieblicher Notwendigkeit vom Arbeitgeber angeordnet wurden (und unabhängig davon dann, wenn die besondere Treuepflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber ihn dazu verpflichtet, etwa bei tatsächlichen Notfällen, die nur durch Überstunden bewältigt werden können).

Schubert610  03.09.2024, 20:21
@Familiengerd

das habe ich alles verstanden, hier geht es um das "Muss" vom Anfang, der FS bekommt eine Übertarifliche und dafür hat er die 2,5 Stunden wöchentlich zu leisten, wenn er dies Zulage jeden Monat bekommt, dann muß er auch diese Stunden leisten, die anderen Stunden darüber die werden dann natürlich auch noch einmal vergütet, das ist mir alles klar.
Du schreibst:
"  wenn sie vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen angeordnet wurden."
Ich sage er hat die Stunden immer zu leisten weil er das Geld jeden Monat bekommt, aber der FS hat diese Frage ja noch nicht beantwortet, sollte er mal die Zulage bekommen und mal nicht, ja dann gebe ich dir recht weil er dann die Stunden nur leistet wenn es der Chef anordnet, aber das schreibt er ja in seiner Frage ganz anders, er sagt ja das er immer um 14.30/15.00 Uhr Feierabend hat, somit leistet er ja diese Stunden immer.
Bei meiner Frau verhält sich das anders, sie macht immer die 45 Stunden, die werden von ihr Verlangt, dafür bekommt sie die Zulage, und wenn sie über die 45 Stunden kommt was auch vorkommt, dann bekommt sie diese natürlich auch noch extra als Überstunden vergütet.
Ich denke so lange der FS meine 2 Fragen nicht beantwortet :

bekommst du de Zulage jeden Monat?
Mußt du diese Stunden jeden Woche leisten?

so lange tappen wir hier im dunkeln und drehen uns im Kreis

Familiengerd  03.09.2024, 21:42
@Schubert610
Ich sage er hat die Stunden immer zu leisten weil er das Geld jeden Monat bekommt

Das ist schlicht und einfach falsch.

Wenn der Fragesteller die 2,5 Stunden immer zu leisten hätte, würde es sich nicht um Mehrarbeit handeln.

Wenn der Fragesteller aber Mehrarbeit leistet, dann sind die ersten 2,5 Stunden mit der übertariflichen Zulage bereits abgegolten werden also nicht zusätzlich bezahlt.

Wie bereits mehrfach gesagt: Es handelt sich um eine überhaupt nicht ungewöhnliche Regelung zur pauschalen Abgeltung von Überstunden/Mehrarbeit.

Aber ich habe keine Lust mehr, eine arbeitsrechtlich logische Sache immer und immer wieder zu erklären. Darum glaube einfach, was Du willst.😊

Schubert610  03.09.2024, 22:13
@Familiengerd

Ich glaube du verstehst es nicht

Wenn der Fragesteller die 2,5 Stunden immer zu leisten hätte, würde es sich nicht um Mehrarbeit handeln.

dafür bekommt er die Übertarifliche Zulage

ich glaube der einzige der es hier nicht versteht, das bist du, deswegen ist für mich hier das Thema auch beendet.
Mich wurdert es nur das du dem FS nicht mit einer Antwort hilfst wenn du es doch so gut weißt.

Familiengerd  04.09.2024, 11:53
@Schubert610
"Wenn der Fragesteller die 2,5 Stunden immer zu leisten hätte, würde es sich nicht um Mehrarbeit handeln."
dafür bekommt er die Übertarifliche Zulage

Herrgottnochmal - nein! Dann wäre es ja wie bei Deiner Frau, ist es aber nicht.

Es ist nicht so, dass der Fragesteller Mehrarbeit/Überstunden leisten muss, weil er eine Zulage erhält.

Es ist genau anders herum: Wenn er mal Uberstunden leisten muss - weil der Arbeitgeber sie aus betrieblichen Gründen angeordnet und er sich vertraglich zu dieser Leistung verpflichtet hat -, dann werden die ersten 2,5 Überstunden nicht zusätzlich bezahlt, eben weil er die Zulagen bekommt und diese 2, 5 Stunden damit bereits abgegolten sind.

Die Annahme, der Fragesteller müsse wegen der Zulage immer 2,5 Stunden zusätzlich arbeiten, ist einfach nur Unsinn!

ich glaube der einzige der es hier nicht versteht, das bist du

Glaubst ausgerechnet DU, Du könntest MIR in arbeitsrechtlichen Fragen etwas "erzählen"?!? 😝😅🤣

Schubert610  04.09.2024, 12:07
@Familiengerd
Glaubst ausgerechnet DU, Du könntest MIR in arbeitsrechtlichen Fragen etwas "erzählen"?!?

ja das glaube ich, weil du den Arbeitsvertrag genauso wenig kennst wie ich.
Wir können hier noch weiter diskutieren aber es wird nichts bringen weil nur der FS seinen Arbeitsvertrag kennt.

....und ich wiederhole mich gern, warum schreibst du dem FS nicht eine kluge Antwort wenn du alles weißt.

und für mich ist es jetzt hier beendet weil wird uns ohne Antworten und weitere Infos von FS im Kreis drehen
ENDE

Familiengerd  04.09.2024, 12:25
@Schubert610
"Glaubst ausgerechnet DU, Du könntest MIR in arbeitsrechtlichen Fragen etwas 'erzählen'?!?"
ja das glaube ich,

Mach' Dich doch nicht lächerlich! 🤣

und ich wiederhole mich gern, warum schreibst du dem FS nicht eine kluge Antwort wenn du alles weißt.

Von "alles wissen" ist überhaupt keine Rede!

....und ich wiederhole mich gern, warum schreibst du dem FS nicht eine kluge Antwort wenn du alles weißt.

Du musst es schon alleine mir überlassen, ob und/oder wann ich selbst antworte, nur eine Antwort kommentiere oder beides tue.

Du Arbeitest zwischen 37,5 und 40 Stunden, je nach Auftragslage in der Woche.

Durch die höhere Bezahlung ist die Zusatzzeit bereits mit Abgegolten.