Wann erfährt der Erzeuger von der Geburt?
Hallo zusammen,
ich bin aktuell schwanger und wollte wissen, wie und wann nach der Geburt der Erzeuger des Kindes erfährt, dass er nun auf der Welt ist.
Nach extremem emotionalen Missbrauch schaffte ich es mich zu trennen, nachdem er von mir erfahren hat dass ich schwanger bin. Aus vielen Gründen, die ich hier nicht nennen werde (wird zu lang etc) werde nicht ich diejenige sein, die ihm sagt sobald die Geburt geschafft ist. Somit vermute ich er bekommt eine schriftliche Info darüber, mich interessiert von wem und wann nach der Geburt das sein wird. :)
6 Antworten
wenn du ihn als Vater angibst wird er erstmal in die Geburtsurkunde eingetragen.
Aber du solltest dich evtl. jetzt schon mit dem Jugendamt zusammensetzen, weil er muss dann ja auch Unterhalt zahlen. Dabei ist das Jugendamt verpflichtet dich zu beraten und zu Unterstützen. Die werden ihn dann auch anschreiben. Wenn er nicht bezahlt bekommst du einen allerdings niedrigen Unterhaltsvorschuß und das Jugendamt wird dem Erzeuger sehr lange im Knick sitzen, weil die versuchen mit gerichtlichen Titeln zur Vollstreckung
Wenn er versucht die Vaterschaft abzustreiten wir dein Vaterschaftstest gemacht. Das kann auch das Jugendamt übernehmen.
Und du solltest möglichst erreichen, dass er auf das Sorgerecht verzichtet. Das kann er nur mit deiner "Erlaubnis" aber wenn ihr das nicht macht, dann hast du ihn wegen jedem Scheiß an der Backe, weil er ja mitentscheiden und mit unterschreiben muss. Mein dringender Rat: Tu dir das nicht an. Wenn er "mit dem Kind nichts zu tun haben will" dann soll er die Sorgerechtsverzichtserklärung unterschreiben. Zahlen muss er trotzdem, aber er kann sich nicht mehr einmischen und dir damit Probleme machen.
du musst beim standesamt den vater des kindes nennen und somit wird er vom jugendamt zur vaterschaftsanerkennung aufgefordert. dann wird er als eingetragener vater unterhaltspflichtig, hat das recht auf umgang und gemeinsames sorgerecht.
doch er hat das anrecht auf gemeinsames sorgerecht und fordert dies einfach bei der km kostengünstig für sie ein oder holt es sich einfach bei gericht. das kann er auch vorgeburtlich regeln lassen.
Er bekommt es trotzdem nicht automatisch, sondern muss es einfordern - wie du ja selbst sagst - mit einem extra Antrag.
Das Umgangsrecht hingegen gibt es automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung.
nur du laberst von automatisch du troll. er hat das anrecht drauf und wenn er es einfordert bekommt er das auch. wenn notwendig eben gerichtlich zu lasten der km
Warum so unhöflich?
Du hast geschrieben "dann wird er als eingetragener vater unterhaltspflichtig, hat das recht auf umgang und gemeinsames sorgerecht."
Ja, er wird unterhaltspflichtig, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und ja er hat dann Recht auf Umgang. Aber er hat durch die Anerkennung der Vaterschaft NICHT das gemeinsame Sorgerecht.
Denn das muss extra beantragt werden.
ja ich weiß was ich richtigerweise geschrieben habe. er hat das recht auf umgang und das recht auf sorgerecht. du laberst schon wieder nur davon das er irgendwas automatisch hat. das habe ich nicht geschrieben. was ist dein problem? troll woanders weiter
Nach der Entbindung musst du den Namen des KV beim Standesamt angeben.
Hier muss er die Vaterschaft anerkennen. Diese kann er auch verweigern was dann vom Jugendamt über Familiengericht geprüft wird.
So erfährt er von der Vaterschaft und ist daher Unterhaltspflichtig.
Sollte er die Zahlung verweigern wird er dann, über das Familiengericht, zur Zahlung verurteilt...
das jugendamt prüft nichts über das familiengericht. ein antrag auf vaterschaftsfeststellung muss die km allein stellen
Die Mutter kann einen Antrag auf Beistandschaft für das Kind stellen. Dann kümmert sich das Jugendamt in Wahrnehmung der Interessen des Kindes sehr wohl darum.
Er ist verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen. Somit wird bzw. muss er es spätestens nach der Geburt erfahren. Damit er seiner Pflicht nachkommen kann. Diese kann im Ernstfall auch eingeklagt werden.
Spätestens, wenn die Unterhaltsvorderungen gestellt werden.
Nein, das hat er nicht automatisch, wenn die Mutter nicht mit dem Vater verheiratet war.