Wann darf man die Psychatrie nicht auf eigenen Wunsch verlassen.
Vor kurzem hat eine Person versucht Selbstmord zu begegnen, es hat nicht geklappt, Krankenwagen war recht zeitlich da. Aus dem Krankenhaus wurde sie in eine Psychatrie geschickt und an dem selben Tag konnte sie diese auf eigenen Wunsch verlassen. Ist das normal dass menschen, die sich das Leben nehmen wollen und es versucht haben einfach so "frei" gelassen werden? Gibt es i.welche Kriterien die so eine Person "erfüllen" muss um nicht mehr auf eigenen Wunsch die Psychiatrie verlassen zu können?! Was kann man machen um so eine Person in die Psychiatrie einzuweisen, ohne das diese die Entscheidung treffen kann ob sie dort bleibt oder nicht?!?!
7 Antworten
Hallo,
anscheinend konnte sie in der Psychiatrie die Ärzte davon überzeugen, daß sie nicht mehr versucht, sich das Leben zu nehmen, was meiner Meinung nach sehr riskant ist, da viele ja dann nur was "Vorspielen", damit sie nicht in die geschlossenen Abteilung kommen. Kommt aber auch auf die Ärzte an, ich kenn es nur so, daß wenn man versucht hat sich umzubringen, man vorerst mal in die geschlossene Psychiatrieabteilung kommt, genauso, wenn Du auf einer "normalen" Psychiatriabteilung bist und Du dort erwähnst, daß du sterben möchtest, dann kommst Du auf die Geschlossene und da kannst Du nicht einfach wieder gehen, wann Du möchtest. Auch ein Arzt, der Dich behandelt in einer Praxis, kann, wenn er Dein Leben in Gefahr sieht, Dich Zwangseinweisen!
LG
Wenn ein Patient offensichtlich NICHT geistig verwirrt ist und klar eigene Wünsche artikulieren kann, dann kann auch ein Suizidgefährdeter auf eigenen Wunsch entlassen werden. Ich gehe davon aus, dass vorher ein Arzt-Patientengespräch geführt wurde.
Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde eine Selbstgefährdung vermuten, können sie jederzeit einen RTW anfordern und die Person ins KH einweisen lassen. Ein Notarzt vor Ort wird letztendlich die Entscheidung treffen.
Wenn die Psychiater meinen, dass keine akute Suizidgefahr besteht, dann darf dieser Mensch wieder entlassen werden und nach Hause gehen!
Ich denke das verantwortet der Arzt, möglicherweise war der Versuch doch nicht so wie es sich anhört und davon konnte die Person den Arzt überzeugen.
Evt. hat die Einweisung auch freiwillige stattgefunden, dann kann man auch wieder gehen.
Psych K G (Psychisch-Kranken-Gesetz) packt, wenn man eine gefahr für sich selbst oder Andere darstellt.
Ja eine Person die grad in die Psychiatrie (wahrscheinlich zwangs) eingewiesen wurde, weil sie vor einem Tag 15 Schlafftabletten geschluckt hat und bei der Intensivstation gelandet ist, darf noch an dem selben Tag auf ihr Wunsch die Psychiatrie verlassen.... da funktioniert was nicht mit dem Psychisch Kranken Gesetz...
Das muß in jedem Einzelfall von einem Richter entschieden werden.
Wenn der Richter Hans Karl Filbinger heißt, oder sonst einen Furz quersitzend, hat man ein Problem.
Nein, das muss kein Richter entscheiden. Dafür muss außer einer Selbstgefährdung auch noch ein anderes Kriterium für einen Verbleib in der Psychatrie vorgebracht werden, z.B. Fremdgefährdung.
In Deutschland schon. Schließlich geht es um Freiheitsentzug:
"Eine freiheitsentziehende Unterbringung muss sich der Betreuer oder der Bevollmächtigte vom Gericht genehmigen lassen (§ 1906 Absatz II u. IV BGB); § 312 Nr. 1 FamFG). Wie bei Bestellung einer Betreuung ist der Betroffene nach § 319 Abs. 1 FamFG vom Richter persönlich anzuhören und es ist ihm nach § 317 FamFG ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen"
Ja und was wenn diese Person einfach "vorspielt" dass alles schon in ordnung ist und dass das kein Suizidversuch war, obwohl sie in der wirklichkeit dies wieder versuchen möchte (was hierbei der Fall ist... ) ? Was kann ich machen damit die Person einfach nichts zu sagen hat und selbst bei so einer Schauspielerei nicht mehr nach hause kann ? Und was passiert mit den Kindern, wenn die Person bei der Psychiatrie landet ?