Wäre es möglich ein Motorrad mit 160PS, A2-Führerschein Konform via drossel zu machen?
Hallo liebe Community!
Ich hätte da mal ne frage bezüglich einer Drosselung. Ich hab mich mal bisschen umgesehen, aber habe nichts konkretes gefunden, und zwar wüsste ich gern ob es möglich ist eine KTM RC8 mit knapp 160ps auf 48Ps zu drosseln da ich innerhalb von 2 Jahren nicht 2 Motorräder kaufen möchte.
Im Klartext: Kann ich durch eine Drosselung eine 160PS Maschine auf 48 PS drosseln und sie somit A2 Konform machen?
Danke schon mal im voraus,
Lg. Alex
6 Antworten
Nein, maximal 96PS/70kW
Außerdem was willst du mit einer KTM RC8R ? Und mit 160PS als Fahranfänger?
Maximal 40PS solltest du fahren, wenn du keine Erfahrung hast.... selbst erfahrene Fahrer fahren Bikes mit "nur" 100PS, weil alles darüber eher für hirnlose Raser bestimmt ist....
Ich habe mit einer Jawa 634 begonnen zu fahren... die hat original 26PS (Effektiv: 22PS)
So dann zur RC8R: KTM wollte damit eine Supersportler erschaffen, kommt aber nicht an das Niveau von Kawasaki/Suzuki/Honda/Yamaha ran....
Modelle wie die Suzuki GSXR 1300 Hayabusa (oder Kawasaki H2; Honda CBR 1000RR; Yamaha R1) versaugen diesen KTM Dreckskübel locker
Im Bereich Supersportler/Sporttourer sind alle der Vier genannten Japanischen Marken KTM haushoch überlegen....
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html
A2-Führerscheine, die zwischen 19. Januar 2013 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten weiterhin auch für gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt.
das muss auch noch stimmen >
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Im Ausland damit zu fahren wäre Tödlich - dort ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Ich mache es kurz: Nein, geht nicht.
Das Warum habe ich ausführlich erklärt:
https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie
Nichts konkretes gefunden? Das Thema wurde doch schon seit fast einem Jahr diskutiert.
Legal möglich bei Führerscheinerwerb (a2) bis 27.12.16. Verboten bei Führerscheinerwerb ab 28.12.16. Im Ausland in beiden Fällen verboten
wenn du den a2 führerscehin vor dem 01.01.2017 gemacht hast- darfst du sie fahren.
zur maschine- ja kannst du, sie wird sich aber dann grottenschlecht fahren. das kannst du auch bei dir ausprobieren, wie es dem motorrad geht- nimm einen stroh-halm, kleb ihn dir in den mund und mach damit einen dauerlauf mit sprint.
zum Ablauf des 27.12.2016 ist das mit mehr möglich als 96 PS /70 KW zum GLÜCK vorbei mit den Dinger für A2