Wäre das illegal?
Jetzt mal rein aus interesse:
Wäre es illegal, jemandem den man nicht kennt sein Handy aus der Hand zu nehmen, aufzulegen und das Handy danach zurückzugeben, wenn er telefoniert?
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Grauerwolf245/1719483570158_nmmslarge__0_0_844_843_6a0ef6ed769baca83252419aeca20650.jpg?v=1719483570000)
Schon mal etwas von Anstand und Respekt gehört ? Warum sollte man das überhaupt machen? Es könnte auch passieren das man eine geknallt bekommt und was ist ist wenn das teure Smartphone zu Boden geht ? Also besser immer genug Scheine in der Tasche haben zum Bezahlen !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nerdkidfreak007/1677341036964_nmmslarge__0_326_810_810_036bc583566419e8d89956ec30d08360.png?v=1677341037000)
Wie gesagt frage ich nur aus Interesse und habe nicht vor, es wirklich zu machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du bekämst berechtigt eine Faust und mehr ins Gesicht, da niemand erkennen kann, ob du ein Räuber oder Idiot bist!
Eine Straftat begehst du dabei nicht, aber falls der Anrufer durch deine Aktion Schaden erleidet, bist du Ersatzpflichtig!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dultus/1719823117497_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.png?v=1719823118000)
Hallo liebe*r Nerdkidfreak007,
ja, wäre es. Man kann Dir danach weiterhin Diebstahl unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dultus/1719823117497_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.png?v=1719823118000)
Naja, man kann schnell argumentieren, dass es ihm dann zu heiß wurde oder ähnliches. So oder so wollte er das Gerät jemandem ja erstmal wegnehmen.
Warum eigentlich Raub und nicht Diebstahl?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
sein Handy aus der Hand zu reißen
Was es zu einem Raub machen würde. Diebstahl ist die Wegnahme von etwas dass nicht unmittelbar im Zugriffsbereich des Geschädigten ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dultus/1719823117497_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.png?v=1719823118000)
In aller Kürze: Der entscheidende Unterschied zwischen Diebstahl und Raub besteht in der Verwendung von Gewalt oder Androhungen. Während beim Diebstahl keine Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt vorliegt, ist dies beim Raub der Fall.
https://menzundpartner.de/news/unterschied-diebstahl-und-raub
Habe ich hier nun gelesen, davon ging ich eigentlich auch aus.
Bei einem Raub denke ich daran, jemanden auszurauben und das passiert soweit ich weiß meist unter Androhung von Gewalt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
Richtig und das entreissen aus der Hand ist Gewalt. Wenn ich ihn bitte mir das Handy zu geben und dann damit abhaue ist es Diebstahl.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LuciusArtorius/1678312566788_nmmslarge__49_0_328_328_eb212701f4ac8b379b151f59afd5665e.jpg?v=1678312567000)
Da könnten theoretisch mehrere Tatbestände erfüllt werden:
Körperverletzung (§ 223 StGB): Das plötzliche Entreißen des Handys kann als körperlicher Angriff gewertet werden, auch wenn keine sichtbaren Verletzungen entstehen. Der körperliche Kontakt und das gewaltsame Entziehen des Handys könnten als einfache Körperverletzung eingestuft werden.
Nötigung (§ 240 StGB): Durch das gewaltsame Beenden des Telefonats könnte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, da der Telefonierende gezwungen wird, das Gespräch gegen seinen Willen zu beenden.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Sollte das Handy bei der Aktion beschädigt werden, könnte dies als Sachbeschädigung gewertet werden.
Eigentumsdelikte (§ 242 StGB, § 246 StGB): Das vorübergehende Entziehen des Handys könnte als Diebstahl oder Unterschlagung ausgelegt werden, auch wenn das Handy später zurückgegeben wird.
Beleidigung (§ 185 StGB): Das unangemessene Verhalten könnte als Beleidigung betrachtet werden, wenn dadurch die Ehre des anderen verletzt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, das könnten mehrere Straftatbestände sein, die du damit erfüllst.
Also ganz schlechte Idee.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nerdkidfreak007/1677341036964_nmmslarge__0_326_810_810_036bc583566419e8d89956ec30d08360.png?v=1677341037000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also Diebstahl ist es in gar keinem Fall, wenn überhaupt dann Raub wobei hier die Zueignungsabsicht fehlen dürfte.