während der Probezeit selbst gekündigt.?

2 Antworten

  1. Verschriftlichen.
  2. Siehe
Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn Sie während der Probezeit kündigen möchten, müssen Sie nicht darauf achten, Ihre Kündigung zum 15. oder zum Ende des Monats zu datieren. Stattdessen beginnt die Kündigungsfrist, sobald Ihre Kündigung zugestellt wurde.

Das heißt: ja, Du musst arbeiten.

Einen Arbeitsvertrag kann man nur schriftlich kündigen. D.h. Brief aus Papier mit eigenhändiger Unterschrift.

Auch in der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist (in der Regel zwei Wochen). Diese Zeit musst Du natürlich noch arbeiten.

Du gehst morgen also ganz normal zur Arbeit. Und heute noch aufs Arbeitsamt. ALG1 bekommst Du wegen der Eigenkündigung zwar nicht, aber Du kannst schon auf Jobsuche gehen.