Wachmann - Werk- und Objektschutz

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Im Werkschutz braucht man die Werkschutzfachkraftausbildung oder evtl. die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ( GSSK) oder aber sogar den Meister für Schutz und Sicherheit , je nachdem was der Kunde fordert

Im Objektschutz reicht meistens die Unterrichtung nach §34a aus , es sei denn der Arbeitgeber oder auch der Kunde fordert die Sachkundeprüfung gemäss §34a der Gewerbeordnung


pontios94  22.08.2015, 05:46

super antwort jedoch muss ich korigieren die GSSK ist die Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, welche die Werkschutzfachkraft abgelöst hat 

Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist eine eigenständige ausbildung.

es gibt je nach art der aufgabe und nach bundesland auch durchaus werkschutz positionen bei denen die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert. wird ,die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO  reicht dann nicht aus

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ADAsperger 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 16:53

Vielen Dank, harry!

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