Vorstrafen in Bewerbung angeben (Arbeitsamt)?

5 Antworten

Die Fragen nach möglichen Eintragungen im BZR sind arbeitgeberseitig nur bei berechtigtem Interresse überhaupt zulässig und müssen an sonsten garnicht erst beantwortet werden . Zumal Du bei Dir doch scheinbar garnichts im Führungszeugnis stehen hast .

Sowas gibt man dann auch nicht von sich aus ungefragt und irrelevant bei einer Leihbude an . Das kann Dir sonst ganz schnell bei Verrmittlungsvorschlägen mit RFB vom Arbeitsamt oder der Arge vor die eigenen Füse fallen . ( Stichpunkt "Verpetzzettel" und "Bewerber wollte Stellenanbahnung gezielt vereiteln" )

also nein ich möchte mich nicht in die Soziale Hängematte hängen.

Diese RTL II - Dauerpropaganda hättest Du besser weg gelassen . Hättest besser geschrieben , daß Du lieber in Direkteinstellung Toiletten putzt , statt bei solchen staatlich unterstützten Seelenverkäufern aus der Verleihzeckenbranche anzuheuern .

Ich würde es an deiner Stelle nicht angeben. Es sei denn, ein anderer steht dass du es angeben musst, sonst bist du den Job schnell los.

Das das eingestellt wurde wird das nicht in deinem Führungszeugnis aufgeführt und du mußt das nicht angeben.


Thomas851 
Beitragsersteller
 01.06.2021, 23:24

Danke für deine Antwort. Man muss es nicht angeben, aber „darf“ ich es angeben?

Danke für deine Antwort

0
Vennesla  01.06.2021, 23:26
@Thomas851

Natürlich darfst du das angeben. Kann sich aber negativen auswirken.

0

Nein, machs nicht.

Sicherlich fällt dir nochwas anderes ein.