Die Fragen nach möglichen Eintragungen im BZR sind arbeitgeberseitig nur bei berechtigtem Interresse überhaupt zulässig und müssen an sonsten garnicht erst beantwortet werden . Zumal Du bei Dir doch scheinbar garnichts im Führungszeugnis stehen hast .

Sowas gibt man dann auch nicht von sich aus ungefragt und irrelevant bei einer Leihbude an . Das kann Dir sonst ganz schnell bei Verrmittlungsvorschlägen mit RFB vom Arbeitsamt oder der Arge vor die eigenen Füse fallen . ( Stichpunkt "Verpetzzettel" und "Bewerber wollte Stellenanbahnung gezielt vereiteln" )

also nein ich möchte mich nicht in die Soziale Hängematte hängen.

Diese RTL II - Dauerpropaganda hättest Du besser weg gelassen . Hättest besser geschrieben , daß Du lieber in Direkteinstellung Toiletten putzt , statt bei solchen staatlich unterstützten Seelenverkäufern aus der Verleihzeckenbranche anzuheuern .

...zur Antwort