Die ehemalige Vorsitzende muss ALLE Unterlagen, die den Verein betreffen, an den nachfolgenden Vorstand herausgeben. Nur persönliche Kopien kann sie behalten. Eine Mappe mit mit allen protokollen und Tagesordnungen kann der neue Vorstand nicht verlangen. Diese Arbeit muss er sich schon selbst machen, wenn die ehemalige Vorsitzende alles unsortiert hinterlässt. Sie muss auf alle Fälle die Originale abgeben, die sich in ihrem besitz befinden. Dies gilt auch für geschäftlichen Schriftverkehr, Verträge, inbesondere auch für eventuell steuerrelevante Unterlagen. Für diese Dokumente gibt es gesetzliche Aufbewahrungfristen von bis zu 10 Jahren.

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