Vorläufiger ausweiß laminieren?
Hallo darf ich meinen Vorläufigen Ausweiß laminieren damit er nicht so schnell kaputt geht?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Personalausweis, Ausweis
Das Laminieren des Ausweises stellt gemäß § 28 Absatz Nr. 1 des Personalausweisgesetzes (PauswG) eine Veränderung dar. Damit wird der Ausweis dann ungültig.
Außerdem denk doch mal daran, dass auf dem Ausweis auch mal die Adresse geändert werden muss in Fall der Fälle. Das muss natürlich auf dem Ausweis erfolgen und nicht auf der Laminierung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich würde lieber nichts daran verändern. Ist ja in 3 Monaten eh wieder abgelaufen.