Vorfälligkeitsentschädigung?
Ich möchte meine Hypothek schneller zurückzahlen, weil ich jetzt mehr Einkommen habe als zu dem Zeitpunkt, als ich das Geld zum ersten Mal geliehen habe. Ich habe hier https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/sondertilgung/ über Sonderrückzahlungen gelesen, und ich sehe, dass ich, wenn ich meinen Kredit auf diese Weise früher zurückzahle, immer noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Ich dachte, diese Rückzahlungsgebühren fallen nur an, wenn Sie zu einer anderen Bank wechseln. Hat jemand Erfahrung damit?
5 Antworten
Diese Gebühren fallen immer an, wenn man seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt und im Kreditvertrag nichts anderes geregelt ist. Auch wenn man bei der eigenen Bank bleibt.
Ausnahmen:
- Sondertilgungen. Wenn im Kreditvertrag festgehalten ist, dass man Sonderzahlungen machen kann. Ich habe z.B. einen Kredit, bei dem ich jedes Jahr bis zu 10% Sonderzahlungen leisten kann. Dadurch kannst Du den Kredit auch schneller abzahlen.
- Ablauf Zinsbindung. Du wirst ja wahrscheinlich den Zins für die Hypothek für einen gewissen Zeitraum fest vereinbart haben. Bei Ablauf dieser Zinsbindung kann man ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung den Vertrag kündigen.
- KFW-Darlehen. Wenn Dein Darlehen nicht von der Bank selber kommt, sondern (z.B.) von der KfW übder Deine Bank, dann kannst Du ebenfalls vorher tilgen, weil die KfW auf Vorfälligkeitsentschädigungen verzichtet.
Prinzipiell müsstest Du jetzt erstmal Deinen kreditvertrag genau durchschauen, bis wann die Zinsbindung läuft und ob Sonderzahlungen möglich sind.
In deinem Kreditvertrag steht, ob und in welcher Höhe du zusätzlich zu den festgelegten Raten Sondertilgungen leisten darfst. Wenn du mehr tilgen möchtest, musst du das mit der Bank vereinbaren. Die kann dann zusätzlich zu der Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wie lange läuft denn dein Kredit schon? Wenn er seit mehr als zehn Jahren ausgezahlt ist, kannst du den Kredit auch kündigen (mit einer Frist von sechs Monaten). Am Ende der Kündigungsfrist musst du dann allerdings den gesamten noch ausstehenden Betrag zahlen können - oder du musst bis dahin einen neuen Kreditvertrag mit der bisherigen oder einer anderen Bank ausgehandelt haben.
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn du vorzeitig tilgen möchtest, ganz egal ob es wegen einer Ablösung durch eine andere Bank ist, du die Immobilie verkaufst oder einfach weil du Geld über hast.
Ausnahmen dafür sind:
- Der Kredit/Auszahlung läuft schon länger als 10 Jahre, dann kannst du gem. §489 BGB mit einer Frist von 6 Monaten den ganzen Kredit kündigen
- Ende der Zinsbindung, dann kannst du auch zurück zahlen, i.d.R. aber auch den ganzen Kredit, ein neuer geringerer kann ggf. günstiger sein
- Sondertilgungen gem. deines Kreditvertrages z.B. jährlich 5% des ursprünglichen Kreditbetrages
- KfW Kredite
Ansonsten musst du der Bank die entgangenen Zinseinnahmen begleichen.
nein, die fallen an, wenn du frühzeitig tilgen willst und diese option nicht im vertrag hast
lass sie doch einfach laufen, für die paar% zinsen
Sodertilgugnen sind bei Festzinsdarlehen der zulässigen jährlichen Höhe nach im Darlehensvertag zu vereinbaren.
Der Kreditgeber bessert in de Regel bei Vertragsabschluß die Zinskondition dafür zu seinen Gunsten auf.
Dieser leicht erhöhte Zinssatz schützt den Kreditnehmer vor einer Vorfälligkeitsentschädigung und den Kreditgeber aus Nachteilen seiner eigenen Refinanzierung.
Danach gilt, das Verträge einzuhalten sind.