Von Minijob zu anderen Minijob wechseln?

2 Antworten

Hallo,

wenn man einen Minijob hat, kann man auch grds. einen zweiten Arbeitsvertrag unterschrieben. Wenn der Bruttoverdienst aus beiden Beschäftigungen aber mehr als 450 Euro brutto beträgt, sind beide Beschäftigungen keine Minijobs mehr. Es fallen dann die vollen Sozialversicherunfsabzüge an (der Arbeitnehmeranteil wird aber im Übergangsbereich ermäßigt).

Vor der Unterschrift des 2. Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber die Kündigung/Kündigungsfrist eindeutig klären (schriftliche Aussage/Bestätigung).

Man darf nicht bei der Konkurrenz eines Arbeitgebers arbeiten.

Es sind in beiden Beschäftigungen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetes zu beachten (Höchstarbeitszeit pro Tag, Pausen, Abstände zwischen zwei Schichten ...).

Beide Arbeitgeber sind sofort über den Zweitarbeitgeber zu informieren (wenn die Arbeitsverträge sich überschneiden).

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/basepage.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/05_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/basepage.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie lang ist deine Kündigungsfrist?

Du kannst in die Bewerbung reinschreiben, dass du zurzeit in ungekündigter Stellung bist und nach Ablauf der Kündigungsfrist wechseln würdest.