Vollzeitschule Ausbildung?

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"Die Freistellung für den Berufsschulunterricht wird durch §15 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt. Dieser besagt, dass Auszubildende grundsätzlich vom Ausbildungsbetrieb für den Unterricht freizustellen sind und der Berufsschulbesuch somit auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden muss."

Wenn du an einem Tag mehr als 5 Schulstunden hast oder in der Woche insgesamt mehr als 25 Schulstunden hast, hat der Betrieb dich für die Schule freizustellen. Während dieser Zeit bekommst du den vollen Lohn.