Vodafone zieht Leute ab?
Hi👋🏼
ich habe mir vor einem halben Jahr, von Vodafone eine Gigacube andrehen lassen.
Das ganze passierte über das Telefon weil ich damals eine Reha besucht habe und mir wurde von dem Verkäufer versprochen das wenn ich nach der Reha, wie ich vor hatte meinen Wohnort wechsele, das Vodafone falls ich mir ein DSL Vertrag von ihnen machen lasse, mir die Gigacube in Gigacube Flex umwandelt.
Nach dem ich das heute machen wollte, wurde mir nach dem Gespräch von mehreren Angestellten von Vodafone gesagt dass es nicht funktioniert. Quasi wurde ich verarscht.
Naja jetzt meine Frage, was kann ich jetzt tun?
Ich habe damals während der Tonbandaufnahme des Vertragsabschlusses sogar extra noch mal gefragt ob ich es dann umwandeln lassen kann da ich mir damals schon etwas unsicher war. - Kann ich irgendwie nach der Tonbandaufnahme verlangen?
Und noch was, ist sowas derartiges jemandem auch schon mal passiert bei Vodafone?
**Im zugefügten link findet ihr einen Fall, von jemandem dem das auch schon zugestoßen ist.
(https://forum.vodafone.de/t5/LTE/Wechsel-von-Gigacube-zu-DSL-und-Gigacube-Flex/td-p/1811416)
Ein danke von mir schon mal.
1 Antwort
Da bist du leider machtlos. Die Tonbandaufnahmen kann man sich nämlich nicht anfordern. Die werden relativ zügig nach erlischen des Widerufrechts gelöscht aus Datenschutzgründen und als Kunde kann man sich auch im Allgemeinen nicht darauf berufen.
Auch gelten die Vertragsbedingungen, die dir zugesandt wurden, nicht die, die du telefonisch besprochen hast. Mit dem GigaCube hast du einen Vertrag zugesendet bekommen, in der die Modalitäten aufgezeigt sind. Und nur dieser gilt - nicht, was du vorher am Telefon zugesagt bekommen hast.
Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe. Vielleicht haben die eine Lösung parat oder können eine Streitschlichtung veranlassen, aber grundsätzlich bist du erstmal im Unrecht. Denn du hast den Vertrag bekommen und diesem zugestimmt, indem du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast.
Somit bist du per Gesetz leider selber Schuld. Denn es ist schon im BGB enthalten: Mündliche Vereinbarungen zählen nicht, nur schriftliche.