Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Hallo zusammen,
meine Ex-Frau und ich leben seit 2004 getrennt von einander (unterschiedliche Wohnungen und Städte). Wir wollen uns dieses Jahr offiziell scheiden lassen.
Sie hat in all den Jahren nie einen Anspruch auf Unterhalt/Versorgungsausgleich gestellt. Meine Frage ist, hat sie einen Anpruch darauf und wie errechnet sich dieser?
Vielen Dank für die Hilfe.
3 Antworten
Was den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) angeht, so wird dieser grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Scheidungsantrag berechnet. Die Trennungsjahre zählen also voll mit. Du kannst aber beim Gericht beantragen, den Versorgungsausgleich wegen der langen Trennungszeit zu reduzieren. Das hat in der Regel Erfolg, falls deine Frau in dieser Zeit eine angemessene eigene Altersversorgung aufgebaut hat.
Hallo Bono1976,
wenn ihr nur die reine Scheidung einreicht, wird sich das Familiengericht mit dem Unterhalt nicht beschäftigen. Wenn also keiner von euch beiden gegen den jeweils anderen einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt geltend macht, wird auch niemand zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden.
Beim Versorgungsausgleich ist das etwas anders. Der findet immer automatisch mit dem Ehescheidungsverfahren gemeinsam statt. Es wird die Rente zwischen euch beiden ausgeglichen, die ihr während der Ehezeit in die Rentenversicherungen gezahlt habt. Weil ihr schon seit 20 Jahren getrennt lebt, kann hier eventuell eine Ausnahme gemacht werden. Es muss dann aufgrund der langen Trennungszeit ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Dafür lässt du dich am besten einmal anwaltlich beraten.
Du kannst das Scheidungsverfahren übrigens auch bequem per Onlinescheidung durchführen.
Viele Grüße
Bei Versorgungsausgleich: Ja, dies wird aber meistens, automatisch geregelt.
Unterhalt: Nach vielen Jahren kann es für deine ehemalige Frau schwierig werden… dies hängt aber meistens von der Finanziellen Situation ab, hat deine Frau also gute Gründe kann das sein.