Versorgungsausgleich bei Scheidung?

3 Antworten

Was den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) angeht, so wird dieser grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Scheidungsantrag berechnet. Die Trennungsjahre zählen also voll mit. Du kannst aber beim Gericht beantragen, den Versorgungsausgleich wegen der langen Trennungszeit zu reduzieren. Das hat in der Regel Erfolg, falls deine Frau in dieser Zeit eine angemessene eigene Altersversorgung aufgebaut hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Hallo Bono1976,

wenn ihr nur die reine Scheidung einreicht, wird sich das Familiengericht mit dem Unterhalt nicht beschäftigen. Wenn also keiner von euch beiden gegen den jeweils anderen einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt geltend macht, wird auch niemand zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden.

Beim Versorgungsausgleich ist das etwas anders. Der findet immer automatisch mit dem Ehescheidungsverfahren gemeinsam statt. Es wird die Rente zwischen euch beiden ausgeglichen, die ihr während der Ehezeit in die Rentenversicherungen gezahlt habt. Weil ihr schon seit 20 Jahren getrennt lebt, kann hier eventuell eine Ausnahme gemacht werden. Es muss dann aufgrund der langen Trennungszeit ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Dafür lässt du dich am besten einmal anwaltlich beraten.

Du kannst das Scheidungsverfahren übrigens auch bequem per Onlinescheidung durchführen.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Versorgungsausgleich: Ja, dies wird aber meistens, automatisch geregelt.

Unterhalt: Nach vielen Jahren kann es für deine ehemalige Frau schwierig werden… dies hängt aber meistens von der Finanziellen Situation ab, hat deine Frau also gute Gründe kann das sein.

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