Meine Frau will sich scheiden lassen.Sie sagt sie wäre beim anwalt gewesen und ein Brief würde kommen aber sie hatte Null Unterlagen keine Heiratsurkunde usw?

5 Antworten

Scheidung bei Gericht einreichen kann man erst nach absolvierter Trennungszeit. Dann erst müssen die Urkunden vorliegen.

Bis dahin genügt die Absichtserklärung beim Anwalt. Klagt Frau auf Trennungsunterhalt, muss sie die dafür erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das geht auch nach dem Anwaltstermin...der sagt der Frau, was er benötigt an Unterlagen und sie muss die dann beibringen.

Ggf kann sie sogar auf Herausgabe der Unterlagen durch dich klagen, wenn du die Herausgabe verweigerst. Außerdem kann man sich immer Duplikate beim Standesamt holen!

Neu heiraten kann sie erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Und wenn du nicht einvernehmliche Scheidung betreibst, wird sie die Trennungszeit einhalten müssen. Lebt sie dann schon beim "Neuen", könnte der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen... all das erklärt dir aber DEIN Anwalt. Den brauchst du zwingend.

Um zum Anwalt zu gehen braucht sie keine Papiere. Und unter bestimmten Bedingungen ist eine kurzfristige Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. Oder sie hat im Gespräch das Trennungsjahr "vordatiert".

Versuch es mit ehe-scheidung-online mache ich auch gerade.da bekommst du alles per e-mail oder als download :-)

Nein das Trennungsjahr ist dazu da, das Ihr 1 jahr lang nicht im selben bett schlaft oder wieder miteinander. das soll euch die möglichkeit geben zu schauen ob die trennung wirklich bestand hat oder ob es doch noch mal eine chance gibt.

Ja die Heiratsurkunde musst Du dem Anwalt schon vorlegen, der brauch ja auch einen Beweis.....


ErsterSchnee  03.04.2016, 10:59

Wenn jetzt also einer der Partner in einem Anflug von Bosheit alle Papiere schreddert und verbrennt, müssen die beiden bis an ihr Lebensende verheiratet bleiben?

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Marioma40 
Beitragsersteller
 03.04.2016, 11:01
@ErsterSchnee

Das sie sich eine beratung zuzog kann ja möglich sein.Meine frage war ja ob sie die unterlagen dann doch zwingend brauch.Für ein erstes Gespräch brauche ich wohl kaum Unterlagen Heiratsurkunde usw aber dann doch wohl eher

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ErsterSchnee  03.04.2016, 11:17
@Marioma40

Irgendwann braucht sie die Unterlagen, die sie sich aber auch als Ersatz vom Standesamt holen kann.

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italomaus  03.04.2016, 11:43

Da irrst du dich. Man braucht nur seinen Personalausweis. Der Anwalt will wissen wann und wo man geheiratet hat und wie der Antragsgegner heißt und die Geburtsdaten. Alles andere macht der Anwalt. Bin selbst geschieden und mehr wollte mein Anwalt nicht haben.

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Für eine Beratung beim Anwalt braucht sie keine Unterlagen.