Versicherung bei Leuchtkörper?

4 Antworten

kommt auf die Versicherung an, und darauf wer sie kaputt gemacht hat. Wenn es nicht die eigene Leuchte ist, und der jenige der sie kaputt macht haftpflichtversichert ist, könnte diese Versicherung hier einstehen.

lg, Nicki

Die Leuchte nicht ;-) aber evtl. der Eigentümer.

Wenn er eine Hausratversicherung hat.

Aber wegen einer Tischleuchte die Versicherung bemühen wäre etwas übertrieben.

  1. kommt es auf die Police an
  2. kann auch nur Fremdschaden sein, ergo du bekommst nix

Hausratversicherung? Aber eher nicht. Guck in Deinen Vertrag. Wenn ein Nichtfamilienmitglied die Lampe kaputt gemacht hat, eine Haftpflichtversicherung.