Verschlechterung Sehstärke während Polizeistudium?
Moin,
ich (19) hatte vor kurzem die Einstellungszusage für den gehobenen Dienst bei der BPOL erhalten. Jedoch bin ich auf Grund meiner Sehleistung von 50% auf dem rechten Auge nur knapp für tauglich erklärt worden. Mit Brille beträgt die Sehleistung 100%, ergo müsste ich auf jeden Fall eine Brille im Dienst tragen.
Nun frage ich mich, inwiefern diese Zusage langfristig verbindlich ist.
Scheide ich direkt aus, sollten mir zukünftige ärztliche Untersuchungen während des Studiums/Ausbildung eine schlechtere Sehleistung attestieren?
3 Antworten
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Hi,
vorab: Du kannst entspannt bleiben!
Am Tag der Einstellung gibt es noch eine weitere ärztliche Untersuchung. Die besteht aber nur aus einem Fragebogen, ob neue Erkrankungen usw... dazu gekommen sind. Wenn du das verneinst, musst du nicht mehr zum Arzt. Wenn du z.B sagst, dass du eine neue Erkrankung hast, wirst du direkt zum Arzt geschickt und der schaut sich das an.
Sehtest, Hörtest usw... sind nicht vorgesehen!
Einige Wochen nach Beginn der Ausbildung und des Studiums wird aber ein neuer Sehtest und ein Hörtest durchgeführt. Dieser ist nur für den Dienstführerschein, hier wird nicht die Polizeidiensttauglichkeit überprüft. Wenn du unter dem geforderten Wert für die Polizeidiensttauglichkeit bist, ist das also irrelevant.
Die nächste Untersuchung steht dann vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit an. Wieder selbes Prinzip mit dem Fragebogen. Ein Sehtest ist nicht vorgesehen, aber selbst wenn, dann musst du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr "polizeidiensttauglich" sondern "polizeidienstfähig" sein. An eine Polizeidienstfähigkeit sind deutlich geringere Voraussetzungen geknüpft. Wenn du also mit deiner Brille Dienst versehen kannst, dann würde das schon völlig ausreichen.
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Deine Sehstärke wird lediglich im Rahmen des EAV getestet. Sofern du das bestehst, bist du auf der sicheren Seite.
Gruß, B.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Nein. Voraussetzung ist: Gesund bei Einstellung, nicht Gesund bis Pension.
Es gibt ja auch immer viele Beträge wie unfit die Polizei ist. Warum man so auf BMI, Augen und chronische Erkrankungen achtet. Die wären eh alle dick, faul und kurzsichtig ...
Ja, darf alles kommen. Auch der Polizist wird älter. Er wird nicht entlassen, nur weil er irgendwann eine Erkrankung erwirbt, die er bei der Einstellung nicht hatte.
Gruß S.