Verschiedene Fragen zum Islam?

2 Antworten

1) JA, darfst Du ! - Gegenfrage: VON WEM würdest Du es DIR - WARUM? - verbieten lassen?

2) NATÜRLICH darfst Du, auch aus islamistischer Sicht, da Du damit Deinen Körper ja nicht dauernd veränderst!

3) KLAR darfst Du! - ABER: WArum tust Du das? - Was bezweckst Du damit? - und auch hier wieder die Frage: VON WEM würdest Du es Dir - WARUM - verbieten lassen?

Fall 1

Bezüglich deiner dritten Frage

https://www.islamweb.net/en/fatwa/122891/wants-to-go-out-with-some-make-up-without-covering-her-face

,,Wenn du damit meinst, dass du dich schminken und vor Nicht-Mahram-Männern ausgehen sollst, dann ist es für dich nicht erlaubt, dich in diesem Fall zu schminken, denn das widerspricht dem Spruch Allahs: {...und ihren Schmuck nicht entblößen, außer dem, was [notwendigerweise] daraus hervorgeht.}[Koran 24:31]

Was das Schminken zu Hause angeht oder wenn eine Frau ihr Gesicht nach dem Schminken bedeckt, so ist es erlaubt, wenn es keinen Schaden verursacht.

Was das Tragen des Niqaab (Gesichtsbedeckung) betrifft, so bitten wir Allah, dass er dir ermöglicht, deinen Vater davon zu überzeugen, dass du es tragen darfst, und dass du in dieser Hinsicht die Hilfe einiger Gelehrter und rechtschaffener Menschen in Anspruch nehmen kannst.

Abschließend sei angemerkt, dass das Bedecken des Gesichts unter den Gelehrten, möge Allah ihnen gnädig sein, umstritten ist; für weitere Informationen siehe Fataawa 83702 und 81554."

Bei dieser Fatwa

Fall 2

https://islamqa.org/hanafi/askmufti/45504

Die Situation der Person in diesem Link ist dass sie aufgrund von ihrer Krankheit Akne zb. im Gesicht Wunden hat die im Normalfall nicht da wären und sie bloßstellt im Gesicht.

Und derjenige sagt das sie in diesem Fall diese Stellen abdecken kann.

Wa Allahu a'lam (Und Allah weiß es am besten)