Vater will Minderjährige Tochter bei Freund abholen?
hi,ich habe eine kurze Frage. Meine Freundin lebt inoffiziell bei mir. Beide Elternteile waren damit einverstanden. Nun will der Vater meine Freundin mitnehmen und will vor der Haustür stehen.aber sie möchte nicht zu ihren Vater. Nun die Frage: Darf ich das klingen ignorieren und wenn meine Freundin das will bei mir lassen ? Kann die Polizei da was machen ? Ich bin über 18 und meine Freundin wird demnächst 18. ich möchte bitte ernsthafte Antworten und meine Moralapostel:)
4 Antworten
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Freundin Minderjährig -> Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Du verhindest aktiv die Durchsetzung dieses Rechtes.
Ob es nun offiziell als Entführung oder Freiheitsberaubung geahndet wird, kann ich Dir nicht sagen.
Es wird aber auf jedenfall unschön für Dich.
Dass Deine Freundin da irgendwas nicht will, hilft Dir da übrigens auch nicht weiter.
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Wenn deine Freundin noch keine 18 ist dann haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn die Eltern noch zusammenleben, haben beide zusammen das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also auch der Vater deiner Freundin und damit muss deine Freundin erst einmal mit dem Vater mitgehen oder halt die Polizei wird dafür sorgen.
Wenn die Eltern jedoch getrennt leben, dann hat normalerweise das Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht (nicht Sorgerecht das haben meist beide) bei dem deine Freundin offiziell lebt. Falls deine Freundin also nicht offiziell dann bei Ihrem Vater lebt, hat er auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann selber nicht die Herausgabe seiner Tochter verlangen.
Zumindest ist mein Wissensstand so.
Der Polizei solltest du aber die Tür öffnen, das wird sonst richtig teuer für dich, denn zum einen wird die Polizei ggf. die Tür gewaltsam öffnen (deine Kosten die du dann für Reparatur berappen musst). Und zum anderen machst du dich ggf strafbar.
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Solange deine Freundin noch keine 18 Jahre ist liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihren Eltern. Da ist auch egal was deine Freundin will. Ihr Vater könnte sogar die Polizei Anrufen und deine Freundin gegen ihren Willen mitnehmen.
Du kannst dich dagegen auch nicht wehren
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Natürlich machst Du Dich strafbar.
Und wenn Du die Tür nicht auf machst, macht sie die Polizei eben auf.
Dann kommt noch Widerstand gegen die Staatsgewalt oben drauf.
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Doch du würdest dich damit strafbar machen sowas nennt mann Entziehung von Minderjährigen
Es könnte sogar passieren dass wenn sie sicher sind dass sie bei dir ist den schlüsseldienst rufen um die Türe zu öffnen. Die Polizei versteht da gar keinen Spaß bei sowas. Ich kann euch nur raten ganz leise zu sein wenn es klingelt und niemand zu sagen das sie bei dir ist.
§ 235Entziehung Minderjähriger(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2.ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Ich hoffe das hilft dir
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noch ist deine Freundin nicht Volljährig und ich denke mal das der Vater sie bei dir raus holen kann, ich bin mir da aber nicht sicher, am besten ihr geht einmal zum JA und lasst euch beraten, alles gute
Was ist wenn ich der Polizei die Tür nicht aufmache ? Ich mach mich ja nicht strafbar damit ?