Urlaubssperre zulässig?

8 Antworten

Eine Urlaubssperre kann verhängt werden. Diese ist in der Regel auch begründet. Warum das so lange an einem Stück ist, das kannst du ja mal nachfragen.

Dass du nur in den Schulferien Urlaub machen kannst, das sehe ich nicht ganz so. Hast du selbst Familie, hast du Kinder im Schulalter? Wenn nicht, dann wirst du eher zurückstehen müssen zugunsten solcher Kollegen mit Kindern.

Betriebsbedingt ist das durchaus zulässig, dass eine Urlaubssperre verhängt wird.

Im zweiten Lehrjahr wird das wahrscheinlich nicht wieder so sein, denn dann kann der andere Azubi in die Deckstation.

Lehrjahre sind eben keine Herrenjahre und ab und an mus sman auch mal Entscheidungen tolerieren, die einem nicht so passen.

ja, urlaubssperre aus betrieblichen gründen kann durchaus verhängt werden. frag doch mal warum gerade in der zeit februar bis august urlaubssperre ist?


Cassandra192 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 13:54

Mir wurde vorgegeben während der Decksaison halbtags außerhalb der Klinik auf einer Deckstelle zu arbeiten. Wir sind zwei Azubis im ersten Lehrjahr, trotzdem soll nur ich auf die Deckstelle. Das habe ich mir nicht ausgesucht sondern es wurde bestimmt und somit gilt auch nur für mich diese Urlaubssperre

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Hexe121967  15.01.2015, 14:05
@Cassandra192

sollst du denn dort jedes jahr arbeiten oder ist das auf diese saison beschränkt und nächstes jahr macht das jemand anders? ich hab damals während der ausbildung auch noch sonderarbeiten machen müssen und konnte während dieser zeit keinen urlaub nehmen. hat aber nicht geschadet, so hab ich halt nicht nur die 0815-ausbildung gehabt.

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Der Urlaub ist in den Ferien zu nehmen, das muss er ermöglichen. Ansonsten kann er eine Urlaubssperre betriebsbedingt schon aussprechen.

Entspricht dieser Zeitraum der vereinbarten Probezeit?

Gruß S.


Siraaa  15.01.2015, 13:50

kann nicht sein, die dürfte max. 4 Monate lang sein. (da Azubi)

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Hexe121967  15.01.2015, 13:51
@Siraaa

nicht unbedingt, probezeit kann bis zu 6 monaten festgelegt werden, ob sie gültig ist sei dahin gestellt.

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Sirius66  15.01.2015, 13:52
@Siraaa

Darum frage ich ja. Auf diese eventuelle Unzulässigkeit wollte ich hinaus. Einigen kann man sich aber auf ALLES. Februar ist ja auch untypisch - wenn nicht trotzdem möglich - als Ausbildungsbeginn.

Sie schreibt aber "für mich" und nicht "generell". Das kann nur an der Probezeit liegen. Andere Gründe dürften für alle MA gelten.

Gruß S.

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