Urlaubsanspruch im Abschlussjahr der Ausbildung
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich, wenn meine mündliche Prüfung am 17.07. stattfindet?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, da deine Prüfung nach dem 30.06. statt findet. Dieser liegt bei Volljähringen bei 20 Tagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung
Du hast für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaub zu beanspruchen. Wenn du schon deinen kompletten Jahresurlaub genommen hättest, bräuchtest du nichts zurück zahlen, hättest aber beim neuen Arbeitgeber auch keinen Anspruch mehr für das laufende Jahr.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
20 Tage (gesetzlicher Mindesturlaub), da die Prüfung in der zweiten Jahreshälfte ist.