Urlaub nach längerem Krankheit. Warum zahlt der Arbeitgeber wenig Urlaubsvergütung?
Folgendes Problem habe ich. Ich bin seit dem 27.11.2023 Krankgeschrieben und erhielt bis zum 17.06.2024 Krankengeld. Nach dem 17.06.2024 habe ich im Anschluss mein Jahresurlaub genommen 16 von diesem Jahr und 5 vom letzten Jahr. Die von 2023 hat der Arbeitgeber mit meinem tatsächlichen Stundenlohn 23€ zzgl. 15% Urlaubsgeld von der Malerkasse berechnet aber die Urlaubstage von diesem Jahr mit meinen täglichen Krankengeldauszahlungbetrag 73,62€ Netto. Ist das Rechtens?
Krankmeldung ab den 27.12.2023
1 Antwort
Das Urlaubsentgelt wird eigentlich immer nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (drei Monate) vor Beginn des Urlaubs berechnet. Wobei Überstundenvergütungen nicht mit einzubeziehen sind. Du kannst mehr dazu unter anderem im § 11 des Bundesurlaubsgesetz (kurz BUrlG) nachlesen.
Dein Arbeitgeber darf das Urlaubsentgelt nicht auf Basis deines Krankengeldes berechnen, sondern muss dein reguläres Arbeitsentgelt nehmen. Also das was du als Arbeitnehmer verdienen würdest, wenn du gearbeitet hättest. Der Übergang vom Krankengeld in deinen Urlaub darf dir somit nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Wenn du vorher Krankengeld bezogen hast, muss dein Arbeitgeber die letzten 13 Wochen (drei Monate) vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit zur Berechnung heranziehen. Wende dich damit an eueren Betriebsrat (sofern vorhanden), an eure Personalabteilung und/oder wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das Meinte ich nicht. Ich bin ja noch seit dem 17.06.20204 bis zum 12.07.2024 Arbeitsunfähig geschrieben. Der Arbeitgeber hatte mir bis zum 17.06.2024 die Schriftliche Bestätigung vom Urlaub nicht zugesandt gehabt weshalb ich mein AU verlängert hatte. Kann ich mich darauf berufen dass mein Urlaub hätte garnicht genommen werden können. Es liegt ja auch kein Endbescheinigung vor.
Dein Arbeitgeber muss dir keine schriftliche Urlaubsbestätigung zukommen lassen und die betriebliches Verfahren ohnehin unterschiedlich sein können. Wenn du jetzt weiter krankgeschrieben bist, darf dies nicht als Urlaub vergütet werden.
Du reichst deine AU ein, bekommst ggf. weiter Krankengeld und erst wenn du deinen Urlaub in Anspruch nimmst und nehmen kannst, darf dieser unter Einhaltung der Regeln des BUrlG abgerechnet werden.
Deine AU wurde ja nicht unterbrochen und weiter bestehende AU ausreichend begründet, das die Tage nicht als Urlaub vergütet werden. Wende dich damit am besten an deine Krankenkasse sowie bereits empfohlen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ok Danke für die ausreichende Antwort. Dann Beruhe ich mich erst auf mein Arbeitsunfähigkeit da ich bis zum 12.07.2024 noch Arbeitsunfähig bin. Schalte am besten auch einen Rechstanwalt ein.
Ich würde auch nochmal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen wurde. Und sofern es einen Betriebsrat gibt, ja vorerst nochmal dort nachfragen kannst, was es damit auf sich hat.
Ansonsten gilt halt die Regelung aus dem BUrlG und alles weitere dann mit deinem Rechtsanwalt besprechen solltest. Ich bin ja kein Jurist und dir nicht mit Gewissheit sagen kann, ob und wenn ja was sonst noch eine Rolle spielt.
Viel Erfolg, alles Gute und schönes Restwochenende.
Noch ne Frage kann ich mich auf mein Krankschreibung berufen?