Urlaub nach Auslandseinsatz?

1 Antwort

Den aktiven Soldaten/innen kann während des Auslandseinsatzes pro Einsatzmonat 2,5 Tage – höchstens jedoch 2 Wochen (14 Tage) Sonderurlaub innerhalb eines Einsatzzeitraumes von 6 Monaten gewährt werden.

Quelle: BMLV