Urlaub nach Ausbildungsende?
Hi,
Im kommenden Mai 2023 werde ich hoffentlich meine Gesellenprüfung bestehen und somit meinen jetzt bestehenden Ausbildungsvertrag automatisch beenden.
In meinem Vertrag stehen für dieses Jahr 24Urlaubstage. (Kann ich davon ausgehen, dass wenn mein Vertrag verlängert wird aufs ganze Jahr, dass ich dann die restlichen bekomme? Weil 24 ja quasi nur für die eine Hälfte sind oder verstehe ich das falsch?)
Aus dem letzten Jahr habe ich ebenfalls noch ein paar Urlaubstage übrig.
Ich möchte gerne nach den Prüfungen durch Europa reisen. Finanziell und organisatorisch wäre alles soweit geplant. Jetzt benötige ich nur noch Urlaub.
Da ich mit dem Interrail Ticket reisen möchte plane ich 4Wochen ein. Das wären genau 24Tage, nur möchte ich auch im Herbst zb gerne nochmal eine Woche an meinem Geburtstag Urlaub haben.
Gibt es eine andere Möglichkeit?
Sind 4Wochen unbezahlten Urlaub realistisch?
Ich würde sowieso gerne im Spätsommer nach einem anderen Betrieb ausschau halten, was ist wenn ich kündige? Ohne Job hätte ich ja Zeit.
Wie würdet ihr es am besten machen?
Ich habe etwas Angst vor dem bürokratischen Chaos, möchte mich nicht zu sehr an meinen jetzigen Betrieb binden und gleichzeitig super gerne nach Corona endlich etwas erleben.
Danke im Vorraus und schönes Wochenende.
LG.
4 Antworten
Nein 24 Urlaubstage sind nicht die Hälfte.. Schau in deinen Arbeitsvertrag wieviel Urlaubstage du hast..
4 Wochen unbezahlt sollten kein Problem sein, wenn du rechtzeitig mit deinem Chef darüber redest
Vielleicht ist die Walz etwas für dich:
Ansonsten kannst du nur nach unbezahlten Urlaub fragen, dass du gleich zu Beginn des neuen Arbeitsvertrages den ganzen dir zustehenden Urlaub für 2023 bekommst ist unwahrscheinlich.
Du kannst aber den neuen Vertrag auch vielleicht 4 Wochen später beginnen lassen.
Du willst keine Leistungen vom Amt, also musst du dich dort nicht melden.
Aber bei der Krankenversicherung, wenn du gesetzlich versichert bist. Dann musst du freiwillig in diese Versicherung einzahlen, solange du nicht arbeitest.
Du hast 24 Urlaubstage für das ganze Jahr? Also zwei Tage pro Monat.
Das heißt du hast 10 (oder wenn du nicht den ganzen Mai bis zur Prüfung hast 8 oder 9) Tage Urlaub, die du bis zur Prüfung nehmen musst.
Die Resturlaubstage aus dem vergangenen Jahr musst du bis Ende März nehmen, sonst verfallen sie.
Falls du übernommen wirst, bekommst du anteilig die Urlaubstage, die du ab neuem Vertragsbeginn bis Ende des Jahres hast.
Wenn du dir sowieso eine neue Stelle suchen möchtest, mache es lieber sofort. Also im Anschluss an die Ausbildung. Das ist nicht gut im Lebenslauf wenn du nur ein paar Wochen oder Monate als Geselle bei der Firma bist und dann wechselst.
In dem Fall könntest du einfach eine neue Stelle für „nach dem Urlaub“ suchen. Du müsstest das dann aber jetzt machen.
Das heißt du hast 10 (oder wenn du nicht den ganzen Mai bis zur Prüfung hast 8 oder 9) Tage Urlaub
Wenn das Ausbildungsverhaeltnis zwischen dem 30. April und dem 31. Mai endet und er danach nicht uebernommen wird, sind es nur 8 Tage. Der angebrochene Mai zaehlt dann nicht mit.
Die Resturlaubstage aus dem vergangenen Jahr musst du bis Ende März nehmen, sonst verfallen sie.
Nur wenn der Ausbildungsbetrieb ihn rechtzeitig vorher schriftlich auf den mopeglichen Verfall hinweist, ihm eine Moeglichkeit gibt, den Urlaub noch vorher zu nehmen und er dann trotzdem keinen Urlaub beantragt. Sonst verfaellt da nichts.
Bist du sicher, dass er nicht noch einen Tag bekommt, wenn das Ausbildungsverhältnis nach dem 15. Mai endet?
Stimmt, ich bin es so gewöhnt, dass wir informiert werden, dass ich vergessen habe, dass das auch die Bedingung ist.
Bist du sicher, dass er nicht noch einen Tag bekommt, wenn das Ausbildungsverhältnis nach dem 15. Mai endet?
Ja, das ist in § 5 BUrlG eindeutig geregelt: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ..."
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Teilurlaub bleiben angebrochene Monate unberuecksichtigt.
Gemeint sind allerdings keine Kalendermonate, sondern Einmonatszeitraeume (beispielsweise Arbeitsverhaeltnis bestand vom 13. Februar bis zum 12. April = 2 Monate).
Da das Ausbildungsverhaeltnis hier aber bereits am Beginn des Urlaubsjahres bestanden hat (also am 1. Januar), endet der 4. volle Monat am 30. April und der 5. dann eben erst am 31. Mai.
Danke für die Antwort.
Bis jetzt wurde mir immer gesagt es kommt besser wenn man im Lebenslauf vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird vorerst.
Ich würde sowieso nur ca. 7Monate arbeiten als Geselle und dann gerne direkt Vollzeit Meisterschule beginnen.
Ich dachte so 2Monate noch bleiben, dann wechseln bis zum Beginn der Meisterausbildung.
Klar kommt das gut, aber wenn du dann zwei Monate später direkt wieder gehst nicht so. Warum bleibst du nicht bis zur Meisterschule?
Ich möchte die Meisterschule an einem anderen Ort besuchen. Hauptsächlich persönliche Gründe, außerdem bin ich jung und möchte mehr von der Welt sehen, deswegen auch einen anderen Blickwinkel auf meinen erlernten Beruf durch einen anderen Betrieb.
Falls du deutschsprachig bist, kannst du auch Praktika machen im deutschsprachigen Ausland. Aber auch die englische Sprache kann hilfreich sein.
Du machst nicht nur Urlaub, sondern erweiterst gleichzeitig Fachkenntnisse!
Viel Erfolg!
Danke für die Antwort.
Leider ist die Walz keine Option, ich möchte schon eine Auszeit.
Geht das einfach so, dass man den Arbeitsvertrag quasi verzögert? Muss ich dann nicht besondere Versicherungstechnische Dinge beachten? Oder mich beim Arbeitsamt ummelden oder so? Weil theoretisch bin ich dann ja arbeitslos.