Urkundenfälschung-Attest gefälscht-Angst

11 Antworten

Natürlich darf er Auskunft darüber geben. Die Schweigepflicht ist nur für Dinge die Deine Krankheit betreffen.

Das ist einfach die angst die ich loswerden will und das ist schon Strafe genug

Ist es offensichtlich nicht, sonst würdest Du es ja nicht machen. Und wenn die Angst die Strafe sein soll, wäre es ja auch sinnlos, sie Dir zu nehmen, oder?

Wie kann man nur so dumm sein? Geh doch einfach zum Arzt und besorg dir ein echtes Attest. Du gehst hin und sagst "ich habe mega kopfschmerzen und schon das aufrechte sitzen tut weh". Dann schreib er dir ein Attest und fertig.

Der Arzt darf der Schule natürlich auskunft darüber geben ob er das Attest ausgestellt hat oder nicht.

Wenn du ganz viel Glück hast, dann schaut sich das keiner so genau an und es wird einfach abgeheftet und nie wieder raus geholt.

Fällt es aber jemandem auf, dann wirst erst du befragt, ob du nicht was zu dem Attest zu sagen hast. Behauptest du weiterhin, dass es nicht von dir verändert/gefälscht wurde, dann ruft die Schule bei deinem Arzt an und fragt nach, ob er dich bis zum 7. oder bis zum 12. krank geschrieben hat. Das fällt nämlich nicht unter die Schweigepflicht des Arztes. Er darf nicht sagen was du für eine Krankheit hattest, aber er muss gegenüber dem/der Arbeitgeber/Schule Auskunft geben wie lange er dich krank geschrieben hat.

Hast du wirklich Pech, dann zeigt dich deine Schule wegen Urkundenfälschung an.

  • Der Arzt wird keine Auskünfte erteilen, es sei denn er solle über die Richtigkeit des Attests befinden.

  • Auch die Staatsanwaltschaft wird keine Auskünfte erteilen sondern ein Ermittlungsverfahren einleiten wenn die Schule dieses Dokument dorthin weiterleitet.