Urheberrecht und kopieren?

3 Antworten

Du darfst die Cassette nicht monetarisieren, also Geld damit verdienen. Dementsprechend darfst du die Daten darauf nicht auf eine anderes Medium kopieren oder ein Kino aufmachen und Eintritt verlangen, wo du diese Cassette abspielst.

Das Urheberrecht liegt immer bei demjenigen, der das Werk erstellt hat. Malt ein Maler beispielsweise ein Bild, dann hat er das Urheberrecht. Er kann zwar andere Leistungsrechte (Vervielfältigung, Vertrieb, Aufführung usw.) abtreten (er kann das Bild also beispielsweise verkaufen), bleibt aber immer Urheber des Werks.

Als Nicht-Urheber darfst Du also nicht vorgeben, der Urheber des Werks zu sein (also beispielsweise nicht das Bild weiterverkaufen und Dich als Künstler und Maler dieses Bildes ausgeben).

Andere Leistungsrechte sind dann wie gesagt beispielsweise die Weitergabe, die Nutzung, die Vervielfältigung (Kopie), die öffentliche Präsentation (Sendung, Wiedergabe, Aufführung, ...) usw. Diese können ganz oder teilweise an Dritte weitergegeben werden.

In Deinem speziellen Fall heißt es, dass Du die Kassette ausschließlich privat (also Du selbst, mit Freunden oder Familie) sehen oder hören darfst. Du darfst sie aber nicht öffentlich zeigen (z.B. im Rahmen eines Filmabends eines Vereins o.ä.), nicht wie eine Videothek verleihen usw.

Zur Vervielfältigung (Kopie) steht da nichts explizit. Allerdings liegt das Vervielfältigungsrecht, wie alle anderen Rechte auch, grundsätzlich beim Urheber, sofern er dies nicht eindeutig an Dritte übertragen hat. Somit darfst Du die Kassette nicht kopieren, ohne zuvor die (schriftliche) Genehmigung des Leistungsrechtsinhabers einzuholen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.A. Media & Communication Management / Mediengestalter

Vervielfältigung sind nicht gestattet und werden zivil(rechtlich) und strafrechtlich verfolgt.

Thema Raubkopien, nicht machen ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei