Unzulässige Fragen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange es nicht um eine Straftat, sondern nur um Ordnungswidrigkeiten geht, sehe ich solche Fragen im Rahmen der Meinungsfreiheit.


martinreschke 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 22:14

Meinungsfreiheit passt doch nicht zum Problem. Antworten die zur Anstiftung einer Straftat führt sind doch zb Fahren trotz erloschener BE und ohne gültigen Führerschein, Versicherungsverstoss und Steuerbetrug. D.h. dass im Vorfeld solche Fragen erst gar nicht zugelassen werden sollten.

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Nein, ich denke nicht, dass GF da einschreiten muss.

Nicht nur ich, auch sehr viele andere Motorradfahrer weigern sich inzwischen, solche Fragen zu beantworten und weisen einfach darauf hin, dass solche Dinge illegal sind.

Und das ist gut so. Gelegentlich kommen trotzdem Antworten, aber sie sind im allgemeinen so stümperhaft, dass ich mir keine Sorgen mache. Denn ein getunetes Mopped, das nicht anspringt, ist nicht illegal (soweit ich weiß)


martinreschke 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 22:18

Wenn es nicht anspringt, fährt es nicht im Straßenverkehr. Das ist aber nicht der Zweck solcher Nachfragen. Die Praxis solcher Sachen sieht und hört man täglich.

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