Untersuchung beim Polizeiärztlichen Dienst für Einstellung als Sachbearbeiter im Kommissariat?

4 Antworten

Hm - kenne ich so auch noch gar nicht. Muss neu sein. Vieleicht eine ganz normale dienstliche/betriebliche Einstellungsuntersuchung wie im Öffentlichen Dienst? Welche BL ist das denn?

Gruß S.

Von der Polizeiseite kopiert:

Auf Herz und Nieren: die polizeiärztliche Untersuchung

Der Dienst bei der Bundespolizei ist eine Herausforderung – sowohl psychisch als auch physisch. Ob du rundum gesund und einsatzfähig bist, stellen wir durch eine polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des EAV fest.

Die wichtigsten Anforderungen sind dabei:

kein Über- oder Untergewichtkeine Einschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussenausreichendes Sehvermögenein gutes Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehenein leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystemein gesundes Gebiss - kein herausnehmbarer Zahnersatzein intaktes Hormonsystempsychische Gesundheit

Das Informationsblatt des Polizeiärztlichen Dienstes der Bundespolizei für Bewerberinnen/Bewerber informiert im Detail über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel Allergien mit Dauermedikation, Rheuma oder Migräne.

Aufgepasst: Im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen, Unfällen, Operationen – vor allem in den letzten fünf Jahren oder noch andauernden Behandlungen, legst du deiner Bewerbung bitte ärztliche Befundberichte in einem gesonderten Umschlag bei. Diesen kennzeichnest du für die Polizeiärztin/den Polizeiarzt der Bundespolizei mit dem Vermerk „vertrauliche Arztsache“.

Achtung: Körperschmuck und Tätowierungen können einen Einstellungshinderungsgrund darstellen. Aus diesem Grund gilt: Beim Tragen der Dienstkleidung - ausgenommen beim Dienstsport - dürfen Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos) und Ähnliches nicht sichtbar sein. Sofern sie durch die getragene Dienstkleidung nicht vollständig verdeckt werden, sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.

Entsprechende Darstellungen - auch an durch Kleidung abgedeckten Körperstellen - dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen sowie keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten oder nach dem Erscheinungsbild und der inhaltlichen Aussage im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken.


Sirius66  13.09.2016, 17:50

Eben - geht ja gerade NICHT um den aktiven Polizeidienst ... und BUND doch auch nicht, oder?

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kokoschinski 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 17:16

Und genau das ist der Punkt. Ich werde in den kaufmännischen Bereich eingestellt und werde KEIN Polizist. Es geht jetzt darum, ob und wie sich die Untersuchung von der des Polizeianwärters unterscheidet.

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Kann mir jemand sagen wie das abläuft im kaufmännischen Bereich? Erfolgt es direkt nach der Einstellung oder noch vor Vertragsunterzeichnung?

Wie viel Zeit geht hier noch mal ins Land bis die Einstellung erfolgt?

Nein, nein Bund auch nicht. Was meinst du mit BL? Die Eingruppierung erfolgt laut TV-L.