Unterschied zwischen Patent, Geschmacksmuster und Designschutz?
Guten Morgen zusammen,
ich möchte wissen, ob meine Erkenntnisse, wie folgt richtig sind:
Patent: technische Erfindungen / das Produkt muss neu sein und den aktuellen technischen Stand übersteigen.
Designschutz: industrielle/handwerklich hergestellt Produkte - hier lassen sich das Design oder ein spezielles Material schützen. Allerdings nur national.
Geschmacksmuster: ähnlich wie Designschutz nur allerdings kann man das Design international schützen lassen.
Wenn ich Sneaker/Duschgel/Seife schützen lassen möchte, dann fällt schonmal ein Patent raus, da es keine technische Erfindung ist. Übrig würden in diesem Falle nur der Designschutz und das Geschmacksmuster bleiben richtig?
Ich habe gehört, dass Designschutz und Geschmacksmuster vor allem bei Sneaker bleibt ist, da Sneaker saisonware ist und hier sich ein kurzer Schutz durch ein Designschutz oder Geschmacksmuster lohnt, ist dies richtig?
Ich bedanke mich herzlich für jede Antwort/Hilfe!
1 Antwort
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Hallo FragenWelt9101,
grundsätzlich ist deine Unterscheidung zwischen „Patent“ und „Designschutz“ richtig. Ein Patent schützt eine technische Lehre, der Designschutz die Erscheinungsform.
Bei „Geschmacksmuster“ und „Eingetragenen Design“ gibt es im deutschen zumindest keinen Unterschied mehr. Es ist schlicht und ergreifend dasselbe. Geschmacksmuster war der früher im Rechtswesen gebräuchliche Begriff für ein Design. Mittlerweile hat man spricht man aber auch hier, der besseren Verständlichkeit wegen, von einem Design.
Für die europäische Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante wird noch der frühere Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ verwendet.
Weitere Informationen findest du unter: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html
Für „Sneakers“ im speziellen bietet sich tatsächlich der Schutz des Eingetragenen Designs an, i.d.R. aber in Verbindung mit dem Markenschutz. Die Aussage zum „kurzen Schutz“ würde ich aber dahingestellt lassen, die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag und ist damit länger als beim Patent. Vielleicht war aber nicht die Schutzdauer, sondern die schnelle Eintragung damit gemeint.