Unterschied zwischen Patent, Geschmacksmuster und Designschutz?

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Hallo FragenWelt9101,

grundsätzlich ist deine Unterscheidung zwischen „Patent“ und „Designschutz“ richtig. Ein Patent schützt eine technische Lehre, der Designschutz die Erscheinungsform.

Bei „Geschmacksmuster“ und „Eingetragenen Design“ gibt es im deutschen zumindest keinen Unterschied mehr. Es ist schlicht und ergreifend dasselbe. Geschmacksmuster war der früher im Rechtswesen gebräuchliche Begriff für ein Design. Mittlerweile hat man spricht man aber auch hier, der besseren Verständlichkeit wegen, von einem Design.

Für die europäische Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante wird noch der frühere Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ verwendet.

Weitere Informationen findest du unter: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Für „Sneakers“ im speziellen bietet sich tatsächlich der Schutz des Eingetragenen Designs an, i.d.R. aber in Verbindung mit dem Markenschutz. Die Aussage zum „kurzen Schutz“ würde ich aber dahingestellt lassen, die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag und ist damit länger als beim Patent. Vielleicht war aber nicht die Schutzdauer, sondern die schnelle Eintragung damit gemeint.