Unterschied zwischen NC und Abiturdurchschnittsnote?

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NC steht als Kürzel für "Numerus Clausus", d.h. "beschränkte Zahl". Dieses Wort hat es in seiner armseligen Karriere auf mehr als 10 ganz verschiedene Bedeutungen gebracht und damit die Sprache
der Abiturienten heillos verwirrt. Man sollte das Kürzel "NC" niemals
unvermittelt benutzen!

In der Amtssprache steht die "beschränkte Zahl" NC für die
(natürliche!) Zahl der planmäßig durch Studienanfänger maximal zu
besetzenden Studienplätze
bei einem konkreten Studienangebot (z.B. "30
Studienplätze für das Fach x mit Studienabschluss z an der Hochschule y zum Wintersemester 15/16"). Es handelt sich hier um eine haushaltspolitische Maßnahme, um eine Zulassungsbeschränkung, d.h. nicht jedem Studienberechtigten ist hier ein Studienplatz gesichert. Eine Bewerbung ist erforderlich für Interessenten.

Wenn nun die Zahl der Bewerber größer als der amtliche NC (Zahl der zu
vergebenden Studienplätze) ist, genau dann, bei Bewerberüberhang, wird
ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern durchgeführt. Üblicherweise
werden die zu vergebenden Studienplätze in zwei Quoten aufgeteilt, in eine Qualifikationsquote und eine Wartezeitquote. Bei ersterer werden alle Bewerber in eine Rangliste gebracht nach ihrer ausgewiesenen Abitur-Durchschnittsnote, bei letzterer nach ihrer ausgewiesenen Wartezeit. Die auf beiden Ranglisten jeweils als Letzte Zugelassenen bilden die aktuellen Auswahlgrenzen nach Note und Wartezeit (z.B. "Note 2,3 - Wartezeit 2 Semester"). Die werden gewöhnlich von den Hochschulen veröffentlicht nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

In der Umgangssprache haben sich mittlerweile derart viele (überwiegend
sinnlose) Bedeutungen für das Wort "NC" herausgebildet, dass man
das Wort unvermittelt unbedingt vermeiden sollte! Hier die sieben häufigsten
umgangssprachlichen Bedeutungen:

1. Amtlich ausgewiesene Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis

2. Aktuelle oder angestrebte Durchschnittsnote eines Schülers

3. Mindestnote, die eine Hochschule angeblich für die Zulassung für ein

bestimmtes Studienangebot vorgibt. Derartiges gab es allerdings noch nie an deutschen staatlichen Hochschulen.

4. Mindestnote, die der Staat angeblich für die Zulassung für ein bestimmtes

Studienfach vorgibt. Derartiges gab es auch noch nie an deutschen staatlichen Hochschulen.

5. Auswahlgrenze nach Note bei Studienplatz-Auswahlverfahren in der

Vergangenheit. Die werden tatsächlich von den Hochschulen (bzw. der Stiftung Hochschulstart) in aller Regel auf den entsprechenden Websites veröffentlicht. Für Studienplatzbewerber bilden solche Werte nur grobe Anhaltspunkte für eventuelle künftige Auswahlgrenzen.

6. Zahlenwert, der sich zwecks Erstellung einer Rangliste bei allgemeinen

Auswahlverfahren an Hochschulen aus der angeblichen wechselseitigen Verrechnung von Durchschnittsnote und Wartezeit nach allgemein bekannten Regeln ergibt. Dergleichen Regeln sind nicht bekannt.

7. Zahlenwert, der sich zwecks Erstellung einer Rangliste bei ganz speziellen Auswahlverfahren aus einer tatsächlichen oder angeblichen wechselseitigen Verrechnung von Durchschnittsnote und Wartezeit ergibt. Derartige Verfahren sind bei nachgeordneten hochschulinternen Auswahlverfahren nicht mit Sicherheit auszuschließen. Falls sie örtlich aufzufinden sind, unterliegen sie keinesfalls allgemeinen Regelungen! Die Verfahrensregeln müssten in diesem Falle dann bei der Hochschule zu erfragen sein.

Hi,

NC (Numerus Clausus) bedeutet, dass es eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen gibt. Diese Plätze können durch unterschiedliche Verfahren vergeben werden. Die beiden gängigsten sind die Auswahl über die Abiturnote und über die Anzahl der Wartesemester. Die zuletzt zugelassene Note bezeichnet man dann gemein hin als NC.

Lg Susan


buecherfreak95 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 19:09

Das ist mir schon klar, aber wenn du dir die Statistiken der vergangene Jahren für einen Studiengang an einer Uni anschaust, wird da unter Abiturdurchschnittsnote ja eine Zahl (1,8 oder sowas) angegeben. Ist das dann der Durchschnitt aller angenommenen Studenten für dieses Fach (so dass auch welche mit zB 2,3 dabei sein können, was durch jemand mit besserem Durschnitt ausgeglichen wird) oder ist das die Durchschnittsnote des schlechtesten angenommenen Bewerbers (so dass alle angenommenen Studenten mindestens genauso gut oder besser sein müssen)?

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susicute  18.05.2016, 19:28
@buecherfreak95

Wie oben beschrieben... als Wert ("NC") wird die zuletzt zugelassene (=schlechteste) Note angegeben. Alle zugelassenen Bewerber haben somit mindestens diese Note oder eine bessere. Es heißt allerdings nicht, dass alle Bewerber, die diese Note hatten auch zugelassen wurden.

Lg Susan

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Kristall08  18.05.2016, 19:40
@susicute

Ist das dann der Durchschnitt aller angenommenen Studenten für dieses Fach [...] oder ist das die Durchschnittsnote des schlechtesten angenommenen Bewerbers (so dass alle angenommenen Studenten mindestens genauso gut oder besser sein müssen)?

Woher sollen wir das wissen?

Poste doch mal ein Beispiel davon.

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