Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung und Kindeswohl nicht gewährleistet?
Gibt es ein Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung und Kindeswohl nicht gewährleistet? Wenn ja können dann auch Maßnahmen nach paragraphen 1666 BGB erfolgen wenn das Kindeswohl nicht gewährleistet ist?
3 Antworten
Kindeswohlgefährdung heisst, das Kind ist nicht gut genug geschützt, die Eltern kümmern sich zu wenig oder passen nicht gut auf, sie sind nicht besonders fürsorglich oder gehen mit dem Kimd schlecht um.
Kindeswohl nicht gewährleistet beschreibt die Vernachlässigung des Kindes, die Eltern kümmern sich in allen Bereichen so wenig, dass das Kind nicht weiterhin zuhause leben sollte, denn die Erziehung und Liebe kommt zu kurz und das Kind würde unter diesen Umständen nicht gerecht aufwachsen.
Können bei beiden Maßnahmen nach Paragraphen 1666 bgb (Zwangsmaßnahmen ) getroffen werden
Kindeswohl hat überhaupt nichts mit "wohlfühlen" zu tun.
Du hast Nahrung, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und deine Eltern erziehen Dich.
Kindeswohl ist gewährleistet.
Eines dieser Dinge reicht sicherlich nicht aus, um das Kind bei sich zu behalten.
Das Kind muss in allen Bereichen anständig behandelt und erzogen werden. Wenn grobe Vernachlässigungen aufgedeckt werden, hilft es nicht, wenn es zuhause Essen gibt aber das Kind beispielsweise geschlagen wird. Denn, dann geht es dem Kind offensichtlich nicht gut.
Nein das kann und will das Jugendamt nicht. Eine Aufgabe des Jugendamts ist es, die Eltern in ihrer Erziehung zu stärken.
Deine Großeltern können sogar das Umgangsrecht mit Dir verlieren, wenn sie Deine Eltern in Deiner Erziehung behindern .
Und das machen sie, indem sie Dir solche Möglichkeiten eröffnen.
Da wäre vielleicht ein Heimolatz weit weg von den Großeltern möglich, das geht aber eigentlich auch nicht, da deine Eltern erziehungswillig und fähig sind.
Ich sehe da kein Entkommen, es sei denn, du wirst Strassenkind.
Doch.
Deine Großeltern wollen verhindern, dass deine Eltern ihre Erziehung durchsetzen.
Das ist gesetzeswidrig und damit verlieren sie ihr Umgangsrecht.
Du bist das Kind Deiner Eltern.
Nicht Deiner Großeltern.
Und mich ins Ausland zu verfrachten ist finde ich viiiiiieeeeel schlimmer meine deutsche Staatsbürgerschaft ist wohl nichts wert kein Richter würde meinen Großeltern das umgangsrecht entziehen nur weil sie mir aus der Patsche helfen denn Elternrechte sind Fremdbestimmungsrechte in INTERESSE des Kindes zu verstehen (siehe Bundesverfassungsgericht)
Nun drehe dir nicht die Paragraphen zurecht. Bis 18 Lbj. haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, danach kannst du machen was du willst.
Du wirst weder vernachlässigt noch misshandelt - du hast lediglich keinen Bock umzuziehen.
Das in Richtung Kindswohlgefährdung schieben zu wollen ist dreist, nur um deinen Willen durchzusetzen würdest du deine Eltern diffamieren.
Wann willst du anfangen "erwachsen" zu werden?
hör mal Es geht hier nicht um einen gewöhnlichen Umzug sondern um eine Auswanderung in die 3. Welt das das nicht dem Kindeswohl dient ist her wohl offensichtlich. Außerdem hat das mit "erwachsen werden" nichts zu tun denn Erwachsene würden sich genau so auf regen wenn man sie in die 3.welt verschleppen würde die müssen sich darüber nur keine Sorgen machen weil sie alle Selbstbestimmungsrechte haben.
Lieber Manuett dir sölte mal bewusst werden was Elternrechte überhaupt sind vor allem welche Funktion sie haben denn Elternrechte sind laut Aussagedes Bundesverfassungsgerichts Fremdbestimmungsrechte im INTERESSE des Kindes sie haben die Funktion das Kindeswohl zu verwirklichen das Aufenthaltbestimmungsrecht macht da keine Ausnahme. Das Kinder vom Auslandsaufenthalt profitieren ist dann gegeben wenn es in Länder mit ähnlichen Lebensverhältnissen geht auf keinen Fall in der 3. Welt. arbeitest du in diesem Gebiet?
Ich habe mich nicht aufgeregt als ich nach Benin zog. War auch nicht mein WunschOrt.
Selbst bestimmen kannst du wenn du VOLL geschäftsfähig alleine für dich sorgen kannst- das geht theoretisch ab 18.
Noch bist du von deinen Eltern abhängig. Derzeit bist du noch nicht mal in der Lage die kausalen Zusammenhänge der Paragraphen zu verstehen, um deinen Willen durchzusetzen drehst und schüttelst du so lange bis es deinem "Verständnis" nach passt.
Klar könntest du in eine betreute Wohngruppe- allerdings haben deine Eltern die Kosten hierfür zu 1oo% zu tragen. Recherchiere was so ein Platz kostet, wir Steuerzahler sind nicht für deine Wünsche zur Verantwortung zu ziehen.
Dein Abhängigkeitsverhältnis + die Fürsorgepflicht deiner Eltern erfordern das packen der Koffer deinerseits.
Die Lebensverhältnisse in Drittweltländern sind für Deutsche sehr gut.
Ich arbeite beim Jugendamt und du zimmerst Dir da was zusammen, was so nicht stimmt.
Es liegt in deinem Interesse solche Erfahrungen zu machen.
Das wirkt sich sehr sehr positiv auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus.
Das etwas in deinem Interesse ist, bedeutet nicht, dass es Dich interessieren muss.
Ein Rechtsanwalt verdreht auch gerne Gesetze außerdem habe ich das gar nicht hierzu das Bundesverfassungsgericht:
Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist. Zum nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/05/rk20090518_1bvr014209.html siehe unter Punkt 17 hier ging es zwar um eine Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts aber auch in diesem Satz generell um Elternrechte.
Das wäre sogar ein Argument.
Wohin genau wollen denn Deine Eltern und wie lange und was machen sie da?
Das ist ein Urteil in einem Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren zwischen zwei streitenden Eltern.
DEINE ELTERN SIND SICH EINIG.
Ja, das stimmt aber in diesem Satz oder Teilbeschluss aber auch generell um die Ausübung von Elternrechten gib einfach mal bei Google ein: "papatya informationsbroschüre-Verschleppung" dann kommt dir eine PDF Datei dort musst du unter Punkt 5 rechtliche Aspekte schauen (ab Seite 39) und das lesen denn der der die PDF Datei geschrieben hat hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts genau so wie ich interpretiert und explizit dazu geschrieben das Eltern keineswegs dazu befugt sind willkürlich über ihre Kinder zu bestimmen und das Elternrecht im "Interesse" =dem Wohl des Kindes zu verstehen ist. Dazu hat er noch explizit geschrieben das man kindeswohlgefährdende Kriterien aus urteilen aus dem Bereich des strittigen sorgerechts zwischen getrennt lebenden Eltern ableiten kann. Davon treffen manche Kriterien auf den Umzug voll zu und manch andere teilweise denn eine Auswanderung nach Äthiopien könnte ich mir vorstellen ist schon etwas kindeswohlgefährdent.
Meine Eltern wollen für immer dort hin
gib bitte mal im Internet ein: "papatya_informationsbroschüre-Verschleppung" und dann ließ Punkt 5 "rechtliche Aspekte " und der Schreiber hat gesagt das man solche kindeswohlgefährdende Aspekte aus "Urteilen zwischen strittigen getrennt lebenden Eltern" ableiten kann und manche treffen voll und manche teilweise bei mir
Deine Eltern sind sich einig, d.h. eine Verschleppung ist nicht möglich.
Das erste resultiert aus einer aktiven Handlung, das zweite aus einer Unterlassung.
Das heißt also bei beiden können Maßnahmen nach Paragraphen 1666 bgb getroffen werden
Ja klar aber aber ich habe gelesen das gewisse Sachen zum kindeswohl gehören z.B. Schule, Nahrung, pflege, Förderung der Entwicklung, Kontakt zu anderen Personen, umGang mit Personen mit dem es bereits Bindung besitzt, und vieles mehr wenn eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllt ist ist das dann eine Kindeswohlgefährdung ?