Unterschied Restfertigungsgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten?
Das kam mal in einer Aufgabe dran. Aber mir erschließt sich nicht wo der Unterschied ist.
1 Antwort
In den Rest-Fertigungsgemeinkosten sind alle Fertigungsgemeinkosten einzurechnen, die noch nicht im Maschinenstundensatz enthalten sind.
Was versteht man unter Restgemeinkosten?Die Restgemeinkosten sind in erster Linie lohnabhängige Fertigungsgemeinkosten. Sie umfassen daher beispielsweise Gehälter, Bürokosten, betriebliche Steuern, Kosten für Werbemaßnahmen oder den Unternehmerlohn.
Wie berechne ich Restfertigungsgemeinkosten?Die Restfertigungsgemeinkosten dividiert durch die Fertigungslöhne ergeben den Restgemeinkostenzuschlagssatz von 245 %.
Typische Beispiele für FertigungsgemeinkostenNicht direkt zurechenbare Aufwendungen im Fertigungsprozess sind
die (auch kalkulatorische) Miete für die Fertigungshalle sowie Heizkosten und Versicherungen
die Gehälter des Werkstattleiters, der organisatorische Aufgaben übernimmt Leasingraten sowie Zinsen für Finanzierungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und IT-Systeme
Abschreibungen sowie weitere maschinenbezogene Kosten (Versicherungen, Strombezugskosten)
Betriebs- und Schmierstoffe sowie Kleinteile (Schrauben, Dichtungen …).