Unterschied Betreuer und ABW?
Ein Bekannter von mir wohnt im ambulant betreuten wohnen. Er hat mir aber erklärt, dass der Sozialarbeiter, der ihn wöchentlich besucht, nicht sein Betreuer wäre. Er hat mir versucht, den Unterschied zu erklären, aber ich habe ihn nicht ganz verstanden. Auch Google hat keine brauchbaren Ergebnisse gegeben. Kann mir bitte jemand den Unterschied erklären?
2 Antworten
Ja, das ist oft missverständlich.
Es gibt Unterstützer, die werden oftmals vom Kreis bezahlt, diese helfen den Menschen bei vielen Dingen.
Dann gibt's die "richtigen" Betreuer. Diese werden beim Amtsgericht "bestellt" z.B. von einer Klinik oder auch Angehörigen
Früher sagte man zu diesem Vorgang, die Person ist entmündigt.
Der Betreuen vom AG bestellt, wird meist für bestimmte Bereiche eingesetzt. Z.B. Finanzen, wenn der zu Betreuenden mit Geld gar nicht klar kommt z.B. durch Betrug).
Das Wort entmündigt ist sozusagen abgeschafft worden. Wenn es ein guter gesetzlicher Betreuer ist, bespricht er alles mit dem Zug Betreuenden. Der gesetzliche Betreuer muß regelmäßig mit dem Amtsgericht Infos austauschen
Der Unterstützer redet viel mit dem Klienten, unterstützt ihn im Alltag, geht mit ihm zum Arzt oder Therapeuten. Auch mal einkaufen ist drin. Und zusammen zu Ämtern.
Du sagst, das Wort entmündigt wäre abgeschafft worden. Heißt das, dass diese Leute mündig sind oder sind sie faktisch entmündigt, aber werden nicht mehr so bezeichnet?
Ich sag es mal mit eigenen Worten: sie sind nur eingeschränkt geschäftsfähig. Haben, wenn es gut läuft aber Mitspracherecht.
Und was ist mit Leuten, die im ABW wohnen? Sind die auch eingeschränkt geschäftsfähig?
Das ist unterschiedlich. Manche, die dort wohnen haben keinen gesetzlichen Betreuer, müssen sich eben an die Regeln dort im ABW halten: Termine, Sitzungen, gemeinsame Unternehmungen. Diejenigen die n Gesetzlichen Betreuer haben sind dann eingeschränkt geschäftsfähig.
Der Sozialarbeiter hilft, ist entweder ein Beschäftigter der Einrichtung oder erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und zuständiger Behörde, oft beim Kreis. Könnte ein Teilbereich hiervon sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychosoziale_Beratung
Der Betreuer:
Die Änderung der Gesetze mit Einführung des Betreuungsrechtes wollte/sollte/ hat ein ähnliches Ziel verfolgt:
Die in manchen Lebensbereichen hilflose Person sollte nicht mehr bevormundet werden, sondern unterstützt.
Mit Betreuern ist dies meiner Meinung nach wie mit Eltern - manche bekommen eine Nutzen Schaden Abwägung der jeweiligen Interessen hin, manche entscheiden über den Kopf und gegen den Willen.
Im Gegensatz zu den Eltern hast du beim Betreuer aber eine gewisse Einflussmöglichkeit: du kannst evtl rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen und dir hierfür eine Vertrauensperson aussuchen. Voraussetzung, dass du geschäftsfähig bist.
Sind diese Personen heutzutage auch entmündigt? Was darf ein Betreuer, was ein Sozialarbeiter vom ABW nicht darf und was dürfen betreute Menschen überhaupt selbst entscheiden, ohne ihren Betreuer zu informieren oder sie sogar um Erlaubnis zu bitten?