Unterhalt bei nur einem Elternteil?

3 Antworten

BAföG ist sogar vorrangig zu beantragen. Dabei findet ja auch gleich die Einkommensüberprüfung statt. Das Kindergeld überweist er dir bereits oder hast du darauf einen Abzweigungsantrag gestellt?


anya45 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 10:47

nein Leider auch nicht. Antrag hab ich gemacht, aber das dauert ja leider lange.

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Kessie1  08.08.2024, 10:49
@anya45

Ja, es dauert halt länger mit dem BAföG. Aber du könntest ja auch einen Studienkredit aufnehmen, dich um ein Stipendium bemühen.

Und stelle einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld! Dauert dann zwar auch länger bis du es hast, aber wenn er es dir nicht überweist, dann ist das ja auch schon egal.

Wieso überweist er dir das eigentlich nicht?.

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anya45 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 14:24
@Kessie1

Weil sie möchte dass ich zuhause lebe. Sie meint wenn ich zuhause wohnen könnte, aber freiwillig ausziehe, muss sie für nichts aufkommen.

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Kessie1  11.08.2024, 20:12
@anya45
Sie meint wenn ich zuhause wohnen könnte, aber freiwillig ausziehe, muss sie für nichts aufkommen

Das ist in der Regel ja auch korrekt. Beruht dein Auszug eben nur auf deinem Wunsch, aber nicht z.B. darauf, dass dein Studienplatz viel zu weit entfernt ist, dann kann man dir Zuhause Kost und Logis anbieten.

Ziehst du dennoch aus, dann kann der Unterhaltsanspruch sich damit erledigt haben.

Ändert aber weder was daran, dass man vorrangig BAföG beantragen muss, noch daran, dass man in diesem Fall Anspruch auf sein Kindergeld hätte!

Denn das müsste sie dann an dich auszahlen, da du ja nicht mehr Zuhause wohnst. Oder du stellst einen Abzweigungsantrag. Dem würde stattgegeben, wenn du ü18 bist, nicht mehr Zuhause wohnst und die Eltern nicht Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Also nun erstmal den BAföG Bescheid abwarten und dann weitersehen!

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Dann steht dir erst einmal das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du eine eigene Meldeanschrift hast und vom noch lebenden Elternteil nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Ein möglicher Anspruch auf Bafög - oder BAB - je nach Art der Ausbildung ist durch Antragstellung vorrangig zu prüfen, erst dann käme bei möglicher Leistungsfähigkeit Unterhalt in Betracht.

Dir stehen derzeit im eigenen Haushalt theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, dass Kindergeld und deine Waisenrente werden darauf voll angerechnet und ein möglicher Bafög - Anspruch dann auch.

Nur wenn Du dann unter den 930 Euro liegen würdest, könnte noch ein Anspruch auf Unterhalt bei entsprechender Leistungsfähigkeit bestehen.


anya45 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 14:23

danke für die Antwort. 930 Euro wären super - ich bekomme im Moment nicht mal ein Cent davon.

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isomatte  11.08.2024, 16:23
@anya45

Das wäre der theoretische Unterhaltsanspruch, wenn Du nicht mehr bei einen Eltern bzw.einem Elternteil wohnen könntest, wenn der Auszug z.B.wegen der Ausbildung oder Studium notwendig wäre.

Wie erklärt müsste vorrangig unter 25 bei Kindergeld und unter 27 bei der Waisenrente ein möglicher Anspruch geprüft werden und natürlich ein vorrangiger Anspruch auf Bafög - und diese Beträge würden dann voll auf den theoretischen Unterhaltsanspruch von 930 Euro angerechnet.

Wäre der noch lebende Elternteil tatsächlich nicht leistungsfähig, dann würdest Du mit dem auskommen müssen was Du dann hast, auch wenn Du unter den 930 Euro liegen würdest.

Einen nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen !

Dann müsstest Du wohl oder Übel einen Nebenjob suchen müssen.

Bitteschön

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Von Experte Kristall08 bestätigt

Jupp, Du kannst Bafög beantragen. Dann muss Dein Elternteil sein Einkommen offen legen und es wird geklärt, wieviel Unterhalt tatsächlich von ihm kommen muss. Schlimmstenfalls musst du klagen. :/