Unrechtgemäße Kündigung der Wohnung - Mietkürzung?

MrSlowhand129  24.08.2023, 19:52

Und die anderen Tage ?

Steve500 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 19:54

War die WG für mich nicht zugänglich. Dir Kündigung wurde erst nach zwei Wochen zurückgezogen...

Drei Wochen nicht genutzt

Drei Wochen nicht zahlen für mich

Oder?

testwiegehtdas  24.08.2023, 20:02

Warum dürftest du da die 11 Tage kuchht rein? Und wie wurde das sicher gestellt?

Steve500 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 20:06

Kündigung wurde ausgesprochen und wieder zurückgenommen weil kein Grund vorlag. Ein Fehler.ich konnte bis Montag nicht in die WG und soll jetzt trotzdem die volle Miete bezahlen

3 Antworten

Ganz einfache Lösung.

  1. Du zahlst die vertragsgemäße komplette Miete.
  2. Du rechnest Deine Schadenersatzansprüche zusammen und forderst diese.

Ich würde mich wundern, wenn der Schadenersatz nicht weit höher als die Miete ist.

Pro Tag 50 € ist überhaupt kein Problem.

(offensiv denken)


Steve500 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 20:27

Geiler Kommentar.

Richtig cool

Daaanke!

0

Also so einen Schmarrn habe ich noch nie gehört. Eine Wohngemeinschaft ist ein sozialer Verbund von Menschen, die in einer Wohnung gemeinsam leben. Da kannst du doch keine Miete dafür bezahlen und auch noch fristlos gekündigt werden.

Hast du die Schlüssel der Wohnung abgegeben, wurden sie dir gewaltsam abgenommen? Hast du überhaupt einen Einzelmietvertrag für die Unterkunft? Der Wohnzweck ist doch betreutes Wohnen. Diese Umstände sind deratig dubios, da musst du mit Informationen nachbessern.

Wenn dir die Besitzausübung zeitweise unzulässigerweise verweigert wurde, hast du für den entsprechenden Zeitraum auch keine Miete zu zahlen.